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Kurzarbeit: DGB-Chef will Sonderregelung für Geringverdiener

Archivmeldung vom 17.03.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 17.03.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Reiner Hoffmann (2018)
Reiner Hoffmann (2018)

Bild: DGB/Simone M. Neumann

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) fordert bei Kurzarbeit angesichts der Corona-Krise Sonderregelungen für Geringverdiener. "Wenn nur 60 oder 67 Prozent des Lohnausfalls bei Kurzarbeit ersetzt werden, bedeutet das für viele Beschäftigte erhebliche Einkommensverluste. Da müssen Auffanglösungen her", sagte der DGB-Vorsitzende Reiner Hoffmann den Zeitungen des "Redaktionsnetzwerks Deutschland".

Die Arbeitgeber bekämen "100 Prozent der Sozialabgaben bei Kurzarbeit erlassen. Mit einem Teil davon könnte man das Kurzarbeitergeld auf 80 bis 90 Prozent aufstocken", so der DGB-Chef weiter. Hierfür seien tarifvertragliche Regelungen erforderlich. Die Corona-Krise sei so schwer wie keine andere seit Bestehen der Bundesrepublik. "Oberstes Ziel muss es sein, die Ausbreitung der Pandemie bei uns in Deutschland über einen möglichst langen Zeitraum zu strecken", sagte Hoffmann.

Es gehe darum, "in dieser schwierigen Situation das Gesundheitssystem und die Versorgung des Landes aufrechtzuerhalten". Man brauche "jetzt einen kühlen Kopf und klaren Verstand", so der DGB-Chef weiter. Wo möglich, sollten Beschäftigte zu Hause bleiben und nicht oder im Homeoffice arbeiten. Dies geschehe auch. "Aber es ist wichtig, Regelungen mit dem Ziel zu finden, dass bei längerem Fernbleiben vom Arbeitsplatz oder geringerer Arbeitszeit die Lohnfortzahlung garantiert wird", sagte Hoffmann den Zeitungen des "Redaktionsnetzwerks Deutschland".

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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