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Börsen-Experte sieht durch Finanzmarktsteuer "deutliche Nachteile für Privatanleger"

Archivmeldung vom 26.10.2011

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 26.10.2011 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Rosel Eckstein  / pixelio.de
Bild: Rosel Eckstein / pixelio.de

Christoph Lammersdorf, Vorsitzender der Geschäftsführung der Börse Stuttgart und Chef der Euwax AG, kritisiert den Entwurf der EU-Kommission für eine europaweite Finanzmarktsteuer. Gegenüber dem Anlegermagazin 'Börse Online' sagte Lammersdorf, der aktuell vorliegende Vorschlag müsse überarbeitet werden. "Wir sehen bei einer möglichen Finanztransaktionssteuer deutliche Nachteile für Privatanleger und fordern daher, diese Gruppe von einer Besteuerung auszunehmen."

So seien Privatanleger nicht an gewissen Spekulationen beteiligt, die es mit regulatorischen Mitteln einzudämmen gelte. Hinzu komme, dass Privatanleger ihre Investitionen zur Vermögensbildung und Alterssicherung überwiegend aus bereits versteuerten Einkommen bestritten und zudem von der speziellen Abgeltungssteuer auf Finanzgewinne betroffen seien, so Lammersdorf weiter. "Wer hätte beispielsweise noch Interesse, in einen kapitalmarktbasierten Sparplan regelmäßig einzuzahlen, der doppelt und dreifach besteuert wird?"

Darüber hinaus rechnet Lammersdorf bei einer auf die EU beschränkten Finanzmarktsteuer mit erheblichen Standortnachteilen durch Abwanderungseffekte an weniger regulierte Finanzplätze. "Steuerumgehung wird bei einer nicht-globalen, nur EU-weiten Steuererhebung, unausweichlich auftreten", ist sich der Börsen-Experte sicher. "Dies könnte dazu führen, dass viele Finanzakteure auf nicht besteuerte Finanzplätze - wie Toronto, Singapur oder New York - ausweichen."

Im Gegensatz zu Lammersdorf sieht Gerhard Schick, finanzpolitischer Sprecher der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen, in dem Finanzmarktsteuer-Entwurf der EU-Kommission keine Benachteiligung von Kleinanlegern. "Getragen würde das Aufkommen maßgeblich von denen, deren Anlagen häufig umgeschichtet werden, also nicht von Teilhabern an Rentenfonds", erläuterte Schick gegenüber 'Börse Online'. Standortnachteile für die Finanzmärkte im Geltungsbereich einer Finanzmarktsteuer kann Schick ebenfalls nicht erkennen. "Indem im Vorschlag der EU-Kommission das Sitzlandprinzip festgeschrieben ist, richtet sich die Steuerpflicht nicht nach dem Ort des Trades, sondern nach dem Sitzland der Handelspartner." Das Argument, Finanzgeschäfte könnten sich an Börsenplätze verlagern, an denen keine Steuer gezahlt werden muss, sei damit "hinfällig geworden".

Quelle: 'Börse Online' (Ausgabe 44/2011, EVT 27. Oktober) (ots)

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