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Fast 7 500 ausländische Berufsqualifikationen im Jahr 2012 anerkann

Archivmeldung vom 15.10.2013

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 15.10.2013 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
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Im Jahr 2012 wurden bundesweit 7 458 im Ausland erworbene berufliche Abschlüsse als vollständig oder eingeschränkt gleichwertig zu einer in Deutschland erworbenen Qualifikation anerkannt. Insgesamt gingen bei den zuständigen Stellen während des Jahres 2012 nach Mitteilung des Statistischen Bundesamtes (Destatis) 10 989 Anerkennungsanträge nach dem Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG) ein.

Die Angaben entstammen der ersten amtlichen Datenerhebung auf Grundlage des am 1. April 2012 in Kraft getretenen neuen Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes (BQFG). 522 Anträge wurden ab Inkrafttreten des BQFG bis Jahresende 2012 negativ beschieden. Für 3 009 Anträge war Ende 2012 noch keine Entscheidung gefallen.

Die mit großem Abstand meisten Anerkennungsverfahren betrafen medizinische Gesundheitsberufe. Aus dieser Berufsgruppe stammten allein 6 837 der 7 458 positiv beschiedenen Anträge, darunter 5 121 von Ärztinnen und Ärzten. Über 100 erfolgreiche Verfahren gab es zudem in der Gruppe der Mechatronik-, Energie- und Elektroberufe.

Rund die Hälfte der 10 989 Anerkennungsverfahren - 5 538 Verfahren - bezog sich auf Abschlüsse, die innerhalb der EU erworben wurden. Weitere 3 015 Verfahren hatten Abschlüsse aus dem übrigen europäischen Ausland zum Gegenstand. 2 268 Verfahren befassten sich mit Qualifikationen aus dem außereuropäischen Ausland, 1 464 davon mit in Asien erworbenen Abschlüssen.

Das BQFG regelt seit April 2012 die Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse, deren Referenzberufe in Deutschland dem Bundesrecht unterliegen. Zuständig für die Durchführung der Anerkennungsverfahren sind überwiegend die gleichen Stellen, die auch für die Anerkennung der entsprechenden in Deutschland erworbenen Abschlüsse zuständig sind, beispielsweise Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern und Behörden. Die hier veröffentlichten statistischen Angaben sind als Untergrenze zu betrachten. Die für die Anerkennung zuständigen Stellen wurden in einigen Fällen erst im Laufe des Berichtsjahres bestimmt und mussten ihre Berichtssysteme neu aufbauen. Daher sind die Meldungen dieser Stellen vermutlich nicht in allen Fällen vollständig und termingerecht erfolgt.

Quelle: Statistisches Bundesamt (ots)

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