Reform der Unternehmensteuer: Nachbesserungsbedarf bei der Gegenfinanzierung
Archivmeldung vom 21.04.2007
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Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt"Der Deutsche Raiffeisenverband (DRV) begrüßt, dass mit dem Unternehmensteuerreformgesetz 2008 der Körperschaftssteuersatz von 25 % auf 15 % gesenkt werden soll. Dringenden Nachbesserungsbedarf gibt jedoch es bei der geplanten Gegenfinanzierung.
Hier müssen schmerzliche Einschnitte für die 
Unternehmen verhindert werden", erklärte DRV-Präsident Manfred Nüssel
vor Journalisten in Berlin. Am 25. April 2007 befasst sich der 
Finanzausschuss des Deutschen Bundestages mit diesem Thema. Dazu hat 
sich der DRV positioniert: 
Mit Einführung einer so genannten Zinsschranke soll sichergestellt
werden, dass durch Verlagerung von körperschaftsteuerpflichtigen 
Gewinnen und Zinsaufwendungen dem deutschen Fiskus kein 
Steuersubstrat verlorengeht. Daher dürfen nur noch 30 % der Summe aus
Gewinn zuzüglich Saldo aus Zinsaufwendungen und Zinserträgen als 
Zinsaufwendungen abgezogen werden. 
Grundsätzlich betroffen sind Unternehmen im Rahmen eines Konzerns.
Unklarheiten gibt es aber bereits bei der Definition des Begriffs 
Konzern. Der DRV fordert die Entsprechung zum handelsrechtlichen 
Konzernbegriff. Darüber hinaus soll, um der Zielrichtung der 
Zinsschranke gerecht zu werden, diese nur greifen, wenn die 
Besteuerung in Deutschland nicht mehr sichergestellt ist. Der DRV 
fordert, dass die gleichzeitig zum Schutz für kleine und mittlere 
Unternehmen geregelte Freigrenze von 1 Mio. Euro durch einen 
entsprechenden Freibetrag ersetzt wird. 
Ein weiterer Punkt betrifft die Problematik der geringwertigen 
Wirtschaftsgüter. Bis zu 100 Euro sollen geringwertige 
Wirtschaftsgüter sofort abzugsfähig sein. Für Wirtschaftsgüter 
zwischen 100 Euro und 1000 Euro muss zwingend ein Sammelposten 
gebildet werden, der über fünf Jahre abgeschrieben wird. Viele 
Wirtschaftsgüter, z. B. Personalcomputer, gelten jedoch bereits nach 
einer kürzeren Laufzeit als verbraucht. Hier fordert der DRV eine 
Senkung der Abschreibung des Sammelpostens von fünf auf drei Jahre. 
Die Viehbewertung sollte darüber hinaus weiterhin nach der bewährten 
Gruppenbewertung erfolgen. 
Die komplizierte kirchensteuerliche Regelung auf Dividenden, die 
im Zusammenhang mit der Abgeltungssteuer eingeführt werden soll, 
sollte durch eine pauschale Erhebung der Kirchensteuer ersetzt 
werden, um zum Bürokratieabbau beizutragen. 
Die Verlustabzugsbeschränkung bei so genannten schädlichen Beteiligungserwerben führt bei Genossenschaften z. B. bei einem Mitgliederwechsel aus Altersgründen (Hofübergabe an Erben) oder bei Genossenschaften mit geringer Mitgliederzahl zu unzumutbaren Folgen. Deshalb fordert der DRV eine Ausnahme für die Genossenschaften.
Quelle: Pressemitteilung DRV

        
        
        
      
      