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Bundesregierung entgehen Millionen bei Genehmigung von Offshore-Windparks

Archivmeldung vom 12.09.2011

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 12.09.2011 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Manuel Schmidt
Bild: BettinaF  / pixelio.de
Bild: BettinaF / pixelio.de

Weil das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) keine angemessenen Gebühren für die Genehmigung von Offshore-Windparks erhebt, entgehen der Bundesregierung Millioneneinnahmen. Das berichtet der "Spiegel".

Zwar hat die Behörde in den vergangenen Jahren bereits 27 solcher Parks in Nord- und Ostsee die Zulassung erteilt, in den Bescheiden musste sie sich aber an eine Kostenverordnung aus dem Jahr 2001 halten. Deshalb seien pro Anlage maximal 50.000 Euro erhoben worden, bestätigt das BSH. Bereits im Jahr 2009 hatte das Bundesverwaltungsamt eine Unternehmensberatung beauftragt, den behördlichen Aufwand für die komplizierten Genehmigungsverfahren neu zu berechnen.

Demnach sollten ein Grundbetrag von 200.000 Euro für Genehmigung und Baufreigabe sowie ein von der Investitionssumme abhängiger flexibler Beitrag von maximal einer Million Euro erhoben werden. Der entsprechende Entwurf einer neuen Verordnung liegt seit über einem Jahr im Bundesverkehrsministerium, wurde bislang aber nicht erlassen. Zuletzt genehmigte das BSH Ende August den Windpark Albatros – für maximal 50.000 Euro.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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