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Arbeits- und Sozialminister Schneider begrüßt Mindestlohn für das Wach- und Sicherheitsgewerbe

Archivmeldung vom 04.05.2011

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 04.05.2011 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Manuel Schmidt
Guntram Schneider Bild: spd.de
Guntram Schneider Bild: spd.de

Zu dem heute vom Bundeskabinett gebilligten Mindestlohn für das Wach- und Sicherheitsgewerbe erklärt Nordrhein-Westfalens Arbeits- und Sozialminister Guntram Schneider: „Ich begrüße es, dass die 170.000 Beschäftigten dieser Branche nun einen allgemeinverbindlichen Mindestlohn bekommen. Nordrhein-Westfalen hatte sich bereits im Dezember 2010 bei den Verhandlungen zur Neuregelung der SGB-II-Leistungen für einen gesetzlichen Mindestlohn im Wach- und Sicherheitsgewerbe eingesetzt.

Die 6,53 Euro sind jetzt zwar ein Anfang. Aber der Mindestlohn muss so schnell wie möglich auf 8,50 Euro erhöht werden. Auch muss der ebenfalls bei den Verhandlungen vereinbarte Mindestlohn für die Beschäftigten in der Fort- und Weiterbildungsbranche schnellstens kommen.“

Quelle: Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAIS NRW)

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