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RAG-Stiftung braucht mehr Geld - und darf die Portigon-Geige nicht kaufen

Archivmeldung vom 02.05.2015

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 02.05.2015 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Logo  / Die RAG-Stiftung wurde am 26. Juni 2007 als rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts mit einem Stiftungskapital von 2,0 Millionen Euro gegründet
Logo / Die RAG-Stiftung wurde am 26. Juni 2007 als rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts mit einem Stiftungskapital von 2,0 Millionen Euro gegründet

Auch die Kohle-Stiftung leidet unter den Minizinsen. "Durch die niedrigen Zinsen steigt der Rückstellungsbedarf - er lag Ende 2014 bei über 20 Milliarden Euro", sagte Finanzvorstand Helmut Linssen der in Düsseldorf erscheinenden "Rheinischen Post". "Eine Reduzierung des Zinssatzes von etwa 1,0 Prozent zum Jahresende 2014 auf 0,5 Prozent würde eine Verdoppelung des Rückstellungsbedarfs bedeuten."

Dennoch ist der Finanzchef entspannt. "Unser Vermögensaufbau kommt gut voran. Unter anderem haben wir von der günstigen Kursentwicklung bei Evonik profitiert, aber auch unsere Kapitalanlagen erwirtschaften sehr gute Erträge. Zudem liegen die jährlichen Verpflichtungen, die wir ab 2019 unter anderem für das Abpumpen des Grubenwassers haben, voraussichtlich bei rund 220 Millionen Euro. Die Summe können wir allein aus den jährlichen Dividenden-Zahlungen von Evonik bestreiten." Die gute Kursentwicklung bei Evonik will die Stiftung derzeit nicht zum Ausstieg nutzen. "Langfristig will die RAG-Stiftung ihren aktuellen Anteil von rund 68 Prozent auf 25,1 Prozent senken, um das bestehende Konzentrationsrisiko zu reduzieren. Doch mit dem Verkauf haben wir keine Eile", sagte Linssen weiter. "Wenn wir Anteile verkaufen, werden wir das Schritt für Schritt und kursschonend tun." Als Retter der Portigon-Kunst kann die Stiftung gleichwohl nicht auftreten. "Insbesondere die von Herrn Zimmermann bespielte Geige ist ein tolles Instrument, und es wäre ein Verlust, wenn sie nicht mehr in den Konzertsälen zu hören wäre. Doch die Satzung der RAG-Stiftung ist hier strikt: Wir dürfen Kultur nur fördern, soweit sie im Zusammenhang mit dem deutschen Steinkohlenbergbau steht", sagte Linssen weiter.

Quelle: Rheinische Post (ots)

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