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1. Quartal 2020: 3,7 % weniger Unternehmensinsolvenzen als im 1. Quartal 2019

Archivmeldung vom 08.06.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 08.06.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Behördenschild des StatistischesnBundesamtes. Bild: Kandschwar / wikipedia.org
Behördenschild des StatistischesnBundesamtes. Bild: Kandschwar / wikipedia.org

Im 1. Quartal 2020 meldeten die deutschen Amtsgerichte 4 683 Unternehmensinsolvenzen. Das waren nach Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) 3,7 % weniger als im 1. Quartal 2019.

Im Wirtschaftsbereich Handel (einschließlich Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen) gab es im 1. Quartal 2020 mit 788 Fällen (1. Quartal 2019: 868) die meisten Unternehmensinsolvenzen. Unternehmen des Baugewerbes stellten 761 Insolvenzanträge (1. Quartal 2019: 803). Im Gastgewerbe wurden 514 Insolvenzanträge gemeldet (1. Quartal 2019: 590).

Die voraussichtlichen Forderungen der Gläubiger aus beantragten Unternehmensinsolvenzen beliefen sich nach Angaben der Amtsgerichte im 1. Quartal 2020 auf rund 7,3 Milliarden Euro. Im 1. Quartal 2019 hatten sie bei 4,7 Milliarden Euro gelegen. Dieser Anstieg der Forderungen bei gleichzeitigem Rückgang der Zahl der Unternehmensinsolvenzen ist darauf zurückzuführen, dass im 1. Quartal 2020 mehr wirtschaftlich bedeutende Unternehmen Insolvenz beantragt hatten als im Vorjahresquartal.

Zusätzlich zu den Unternehmensinsolvenzen meldeten 20 672 übrige Schuldner im 1. Quartal 2020 Insolvenz an (-6,5 % gegenüber dem Vorjahresquartal). Darunter waren 15 095 Insolvenzanträge von Verbraucherinnen und Verbrauchern und 4 659 Insolvenzanträge von ehemals selbstständig Tätigen, die ein Regel- beziehungsweise ein Verbraucherinsolvenzverfahren durchlaufen.

Mai 2020: Eröffnete Regelinsolvenzverfahren nehmen weiter deutlich ab

Durch die Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie sind viele Unternehmen in Not geraten. Dies hat aber bislang noch nicht dazu geführt, dass mehr Insolvenzverfahren eröffnet wurden. Ein Grund dafür ist, dass die Insolvenzantragspflicht für Unternehmen in der Corona-Krise seit dem 1. März 2020 ausgesetzt ist. Die vorläufigen Angaben zu den eröffneten Regelinsolvenzen in Deutschland, die das Statistische Bundesamt seit dem Berichtsmonat März veröffentlicht, signalisieren wie bereits im April auch für den Mai 2020 eine deutliche Abnahme an Verfahren. Im Vergleich zum Mai 2019 sank die Zahl der eröffneten Regelinsolvenzverfahren um 14,9 %.

Die durch die Corona-Pandemie und die Maßnahmen zu deren Eindämmung verursachte wirtschaftliche Krise spiegelt sich somit auch im Mai nicht in der Anzahl der eröffneten Regelinsolvenzverfahren wider.

Hinweise zu Regelinsolvenzverfahren:

Unternehmen, deren Insolvenzreife auf den Auswirkungen der Corona-Pandemie beruht und die Aussichten darauf haben, eine bestehende Zahlungsunfähigkeit zu beseitigen, sind nach dem "Gesetz zur Abmilderung der Folgen der Corona-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht" vom 27. März 2020 von der Insolvenzantragspflicht befreit. Auch bei Insolvenzanträgen, die von Gläubigerseite gestellt werden, wird in diesem Gesetz vorausgesetzt, dass der Eröffnungsgrund (Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung) bereits am 1. März 2020, also vor der Corona-Pandemie, vorlag.

Von den Insolvenzverfahren in Deutschland sind 30 % Regelinsolvenzverfahren, zu denen in erster Linie alle Verfahren von Unternehmen zählen (rund 55 %). Enthalten sind weiterhin Personen, die wirtschaftlich tätig sind. Dazu gehören unter anderem die persönlich haftenden Gesellschafter einer offenen Handelsgesellschaft (oHG) oder die Mehrheitsgesellschafter einer Kapitalgesellschaft sowie ehemals selbstständige Tätige, deren Vermögensverhältnisse als nicht überschaubar eingestuft werden.

Quelle: Statistisches Bundesamt (ots)

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