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My Right erwartet im Diesel-Sammelverfahren einen Vergleich mit Volkswagen

Archivmeldung vom 25.05.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 25.05.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Susann von Wolffersdorff / pixelio.de
Bild: Susann von Wolffersdorff / pixelio.de

Nach dem Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs (BGH) über Schadensersatz für VW-Dieseleigentümer rechnet der Prozessfinanzierer My Right mit einem Vergleichsangebot von Volkswagen für seine Sammelklage. "Ich gehe davon aus, dass VW uns einbezieht", sagte Co-Gründer Sven Bode dem Tagesspiegel.

VW hatte nach dem Urteil angekündigt, auf alle Kläger zuzugehen und ihnen Einmalzahlungen anzubieten. My Right hat Ansprüche von rund 35.000 deutschen Dieselfahrern beim Landgericht Braunschweig anhängig gemacht. Bode erwartet, dass die My-Right-Kunden höhere Schadensersatzzahlungen bekommen werden als VW jüngst im Massenvergleich mit dem Bundesverband der Verbraucherzentralen gezahlt hat. Nach dem verbraucherfreundlichen BGH-Urteil müssten die Vergleichssummen "jetzt anders sein", sagte Bode.

Quelle: Der Tagesspiegel (ots)

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