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OLG Frankfurt am Main bestätigt Rabatt-Verbot für Mytaxi

Archivmeldung vom 03.02.2017

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 03.02.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Thorben Wengert / pixelio.de
Bild: Thorben Wengert / pixelio.de

Der für das Wettbewerbsrecht zuständige 6. Zivilsenat des Oberlandesgerichtes in Frankfurt am Main hat in der Berufungsverhandlung am 2. Februar 2017 die verschiedenen Rabattaktionen der Mercedes-Tochter "Mytaxi" für wettbewerbswidrig erachtet (Az. 6 U 29/16). Das Oberlandesgericht bestätigt damit die Entscheidung des LG Frankfurt am Main vom 19. Januar 2016, mit der die Rabattaktionen deutschlandweit verboten wurde.

Im Jahr 2015 hatte Mytaxi mehrere Rabattaktionen für Taxifahrten durchgeführt und den Fahrgästen 50 Prozent der Taxikosten erstattet, wenn diese das Taxi bei Mytaxi bestellten. Gegen diese Aktionen hatte Taxi Deutschland im Januar 2016 bei dem LG Frankfurt ein bundesweit geltendes Verbot erwirkt.

Nach Auffassung des Gerichts sollen die staatlich festgesetzten Taxifahrpreise einen Preiswettbewerb innerhalb der Taxibranche verhindern, der die Existenz von vielen kleinen Taxibetrieben durch Dumpingpreise gefährden würde. Dieter Schlenker, Vorstandsvorsitzender von Taxi Deutschland, zeigte sich nach der Verhandlung erleichtert: "Mit dieser Entscheidung werden faire Wettbewerbsbedingungen in der Taxibranche aufrechterhalten. Großen und finanzstarken Konzernen wie Mercedes bleibt es verwehrt, die Existenz von vielen kleinen und mittleren Taxibetrieben und Taxizentralen durch millionenschwere Subventionen zu gefährden."

Der Streit um die Zulässigkeit von Rabatten auf Taxifahrpreise beschäftigt seit einiger Zeit die Gerichte in Deutschland. Die Oberlandesgerichte in Frankfurt am Main und Köln halten die Rabatte für unzulässig. Hingegen hatte das LG Hamburg erst im Dezember 2016 zugunsten von Mytaxi geurteilt und die Rabatte erlaubt. Das OLG Frankfurt hat die Revision gegen sein Urteil zugelassen. Es ist deshalb davon auszugehen, dass der Streit letztlich vom Bundesgerichtshof in Karlsruhe entscheiden werden wird.

Quelle: Taxi Deutschland (ots)

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