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Steuerregeln von Dachfonds unter der Abgeltungssteuer werden laut 'Börse Online' nicht verschärt

Archivmeldung vom 25.04.2008

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 25.04.2008 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Bei den Abgeltungssteuerregeln für Dachfonds bleibt alles beim Alten. "Änderungen bei der Besteuerung von Dachfonds sind nicht geplant", heißt es in einem Antwortschreiben der Bundesregierung auf eine Anfrage der FDP-Fraktion, die dem Anlegermagazin 'Börse Online' vorliegt. Das berichtet die Online-Ausgabe des Magazins auf ihrer Website.

Speziell Dachfonds waren von Finanzdienstleistern in den vergangenen Monaten als ein besonders interessantes Produkt beworben worden, um den Unbill der Abgeltungssteuer zu umgehen. Sie unterliegen zwar im Regime der künftigen Abgeltungssteuer den gleichen Besteuerungsregeln wie jeder andere Investmentfonds auch, aber dennoch bieten sie auf Grund ihrer Konstruktion einen Vorteil: Bei einem Dachfonds, der wiederum in einzelne Zielfonds investiert, lösen die Umschichtungen des Dachfondsmanagers nämlich keine Steuerpflicht aus. Er kann also mit dem vollen Kapital weiterinvestieren und die im Fonds gehaltenen Bestände an Zielfonds je nach Marktlage austauschen.

Weiter Zittern müssen allerdings die Anbieter und Anleger von Zertifikate-fonds. Dazu schreibt die Bundesregierung, dass eine Neuformulierung im Investmentsteuerrecht "diskutiert wird". Betroffen davon sollen Einlösungs- und Veräußerungserlöse aus Risikozertifikaten sein.

Die Neuregelungen sind Teil des geplanten Jahressteuergesetzes 2009. Das Bundesfinanzministerium erarbeitet gerade den Referentenentwurf. Die Beschlussfassung im Kabinett wird voraussichtlich im Juni 2008 stattfinden, heißt es in dem Schreiben der Bundesregierung. Rückwirkende Änderungen der Rechtslage der Abgeltungssteuer seien nicht geplant.

Quelle: Börse Online

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