Mindestlohnerhöhung betrifft mehr als jede achte Neueinstellung
Die geplante Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auf 13,90 Euro pro Stunde wird voraussichtlich mehr als jede achte sozialversicherungspflichtige Neueinstellung betreffen. Das geht aus einer am Dienstag veröffentlichten Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) hervor.
Demnach lagen im Jahr 2023 rund 13 Prozent der Neueinstellungen
unterhalb der Marke von 13,90 Euro. Im Vergleich dazu sind insgesamt
etwa fünf Prozent aller bestehenden sozialversicherungspflichtigen
Beschäftigungsverhältnisse betroffen. Besonders deutlich wirkt sich die
Erhöhung bei Teilzeitjobs aus: Hier verdient bei Neueinstellungen rund
jede sechste Person 16,7 Prozent weniger als 13,90 Euro, bei
Vollzeitstellen sind es 11,9 Prozent.
"Betriebe passen die
Beschäftigung erfahrungsgemäß eher dadurch an, dass sie seltener neu
einstellen, statt Kündigungen auszusprechen. Daher ist es besonders
wichtig, inwiefern Neueinstellungen von der Erhöhung des Mindestlohns
betroffen sind", sagte IAB-Forscher Martin Popp.
Regionale
Unterschiede zeigen sich ebenfalls: In Ostdeutschland liegt der Anteil
der betroffenen Neueinstellungen bei 14,7 Prozent, in Westdeutschland
bei 12,6 Prozent. Besonders betroffen sind die Land- und Forstwirtschaft
sowie das Gastgewerbe, wo mehr als die Hälfte der Neueinstellungen
(53,2 Prozent) unterhalb des geplanten Mindestlohns entlohnt werden.
Auch in der Energieversorgung (24,1 Prozent) liegt der Anteil deutlich
über dem Durchschnitt.
Die zugrunde liegende Studie beruht auf Daten der IAB-Stellenerhebung und der Verdiensterhebung des Statistischen Bundesamtes.
Quelle: dts Nachrichtenagentur