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BSH nimmt Kooperation mit Staatsanwaltschaft auf

Archivmeldung vom 15.08.2009

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 15.08.2009 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Die BSH Bosch und Siemens Hausgeräte GmbH hat sich zu einer Kooperation mit der Staatsanwaltschaft entschlossen, um möglicherweise unlautere Verkaufsförderungsmaßnahmen der Vergangenheit zu untersuchen.

Darüber hinaus untersucht die BSH-interne Compliance-Organisation die Sachverhalte. Ziel ist es, diese lückenlos aufzuklären: Es geht darum, zu prüfen, ob die Vermarktungsaktivitäten zurückliegender Jahre in Einklang mit den damals gültigen Rechtsnormen standen.

Dieses Vorgehen entspricht den Vorgaben des umfassenden Compliance-Programms, das die BSH seit 2006 aufgesetzt hat. So hat der Konzern beispielsweise den Umgang der Mitarbeiter untereinander und mit Geschäftspartnern in einem Verhaltenskodex festgeschrieben, der für alle Mitarbeiter verbindlich ist. Dieser umfasst auch strikte Regelungen für Vermarktungsaktivitäten. Die Umsetzung dieser Business Conduct Guidelines in allen Unternehmensbereichen und an den Standorten wird durch das Compliance-Management sichergestellt, deshalb ist die BSH überzeugt, dass es heute keine rechtswidrigen Geschäftspraktiken im Unternehmen gibt.

Die BSH Bosch und Siemens Hausgeräte GmbH gehört mit einem Umsatz im Jahr 2008 von rund 8,76 Mrd. Euro und über 39.000 Mitarbeitern zu den weltweit führenden Herstellern der Hausgerätebranche. Die BSH produziert in 42 Fabriken und ist mit rund 70 Gesellschaften in mehr als 40 Ländern vertreten.

Quelle: BSH Bosch und Siemens Hausgeräte GmbH

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