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Arbeitgeber wollen Acht-Stunden-Tag kippen

Archivmeldung vom 23.07.2015

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 23.07.2015 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Eric Schweitzer Bild: DIHK / Thomas Kierok
Eric Schweitzer Bild: DIHK / Thomas Kierok

Die deutsche Wirtschaft hat die Bundesregierung wegen des digitalen Wandels aufgefordert, den Acht-Stunden-Tag aus dem Arbeitszeitgesetz zu streichen. Das geht aus einem Positionspapier der Bundesvereinigung der deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) hervor, aus dem die in Düsseldorf erscheinende "Rheinische Post" zitiert. "Um mehr Spielräume zu schaffen und betriebliche Notwendigkeiten abzubilden, sollte das Arbeitszeitgesetz von einer täglichen auf eine wöchentliche Höchstarbeitszeit umgestellt werden", heißt es in dem Papier.

"Flexible Arbeitszeiten gewinnen, angesichts von Digitalisierung und der Notwendigkeit zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie, immer mehr an Bedeutung", sagte Eric Schweitzer, Präsident des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK), der Zeitung. "Unsere starren Arbeitszeitregelungen mindern allerdings diese Flexibilität. Daher wäre es wichtig, die gesetzlichen Regelungen an die aktuelle Entwicklung anzupassen", sagte Schweitzer. Das Arbeitszeitgesetz von 1994 begrenzt die zulässige werktägliche Arbeitszeit auf acht Stunden, die Ausdehnung auf bis zu zehn Stunden ist möglich, wenn der Acht-Stunden-Tag langfristig eingehalten wird. Die IG Metall weist den Arbeitgeber-Vorstoß zurück. "Überall wo wir Regelungen zum mobilen Arbeiten vereinbart haben, stand das Arbeitszeitgesetz nicht im Wege", sagte der designierte IG-Metall-Vorsitzende Jörg Hofmann der "Rheinischen Post". Deshalb sehe er keinen akuten Handlungsbedarf. Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) hatte einen Diskussionsprozess über die Auswirkungen der Digitalisierung am Arbeitsplatz gestartet. Das Arbeitszeitgesetz solle 2016 angepasst werden, hatte sie angekündigt.

Quelle: Rheinische Post (ots)

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