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BSZ®: Dresdner Bank lässt Lehman-Anleger ins Messer laufen

Archivmeldung vom 01.10.2008

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 01.10.2008 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Offenbar hat die Dresdner Bank AG ihre Kunden, denen sie zuvor Zertifikate der US-Investmentbank Lehman Brothers verkauft hatte, noch tiefer in die Misere rauschen lassen, obwohl die angespannte finanzielle Situation des amerikanischen Bankhauses längst bekannt war.

Der auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten BSZ® e.V. Anlegerschutzkanzlei KWAG aus Bremen und Hamburg liegen interne Papiere der Dresdner Bank vor, in denen es unter dem Datum vom 12. September 2008 heißt: „Insgesamt sehen wir aktuell auf Basis der verfügbaren Informationen über die Bonitätseinstufung keinen Handlungsbedarf bei den Emissionen von Lehman Brothers oder anderen von uns aufgelegten Emissionen mit anderen Investmentbanken.“

Die Unterlagen mit dem Vermerk „Nur zur internen Verwendung“ hatte das Geldinstitut seinen Retailbankern zur Verfügung gestellt. Sie sollten zur „Argumentationsunterstützung im Kundengespräch“ dienen. Zur Erinnerung: Am 12. September fand auch die entscheidende Sitzung in der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) statt, bei der die bekannte Zahlung von 300 Millionen Euro an Lehman Brothers beschlossen wurde, die zu weitreichenden personellen Konsequenzen bei der KfW geführt hat.

KWAG-Rechtsanwalt und BSZ® e.V. Vertrauensanwalt Jan-Henning Ahrens hält die Unterlagen für einen Beweis, dass die Dresdner Bank Kundeninteressen hintangestellt hatte, um keine eigenen Einbußen hinnehmen zu müssen: „Aus den Unterlagen, die offensichtlich aus dem Investment Office der Dresdner Bank stammen, geht eindeutig hervor, dass die Banker bereits vor dem Insolvenzantrag von Lehman Brothers am 15. September 2008 Kenntnis von den Quartalszahlen hatten.“ Trotzdem sollte den Kunden ganz offensichtlich weiter eine positive Einschätzung vermittelt werden, obwohl die Banker längst wussten, wie es tatsächlich um die US-Investmentbank stand.

Nach Ansicht des Bremer Fachanwalts für Bank- und Kapitalmarktrecht hat die Dresdner Bank ihre Pflichten nach dem Wertpapierhandelsgesetz (WPHG) verletzt hat. „Bei Schuldverschreibungen - und nichts anderes sind die Zertifikate im Rechtssinn - hat die Bank die Pflicht, Anlegern solche Umstände mitzuteilen, die sich auf die Werthaltigkeit der Zertifikate auswirken.

Offensichtlich habe man ganz bewusst und absichtlich in Kauf genommen, dass Kunden und Anleger schweren wirtschaftlichen Schaden erleiden. Ahrens: „Wurden die Banker der KfW noch als ‚dümmste Banker Deutschlands’ geschmäht, so muss es für die Dresdner Bank wohl nun heißen: ‚dreist, dreister, Dresdner’.“

Alle Anleger, die Lehman-Zertifikate über die Dresdner Bank gekauft haben, sollten prüfen, inwieweit eine anleger- und anlagegerechte Beratung stattgefunden hat. Daneben bestehen nach Rechtsanwalt und BSZ® e.V. Vertrauensanwalt Ahrens gute Chancen, Schadenersatzansprüche gegen das Institut durchzusetzen, weil es nach Bekanntwerden der Lehman-Krise relevante Informationen nicht an ihre Kunden weitergegeben hatte. Stattdessen habe man die Kunden bewusst getäuscht.

Quelle: BSZ® e.V.

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