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BA hat keine Erkenntnisse über Missbrauch bei "Aufstockern"

Archivmeldung vom 13.05.2011

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 13.05.2011 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Zentrale der Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg. Bild: Bundesagentur für Arbeit
Zentrale der Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg. Bild: Bundesagentur für Arbeit

Zu der heutigen dpa-Meldung "Immer mehr Beschäftigte müssen mit Hartz IV aufstocken" muss die BA einen Punkt klarstellen: Entgegen der Aussage einer von dpa zitierten Sprecherin gibt es keine Erkenntnisse, die darauf hinweisen, dass Arbeitgeber bei niedrig entlohnten Arbeitnehmern von vornherein mit aufstockenden Leistungen aus der Grundsicherung rechnen.

Die Sprecherin hatte gesagt: "Es wird aber auch das Phänomen geben, dass die Arbeitgeber wissen: Wenn ich nur soundsoviel zahle, wird das aufgestockt." Für diese Aussage gibt es bislang keine Belege oder bekannte Fälle. Das Institut für Arbeitsmarkt und Berufsforschung hatte lediglich darauf hingewiesen, dass die Gefahr bestehe, dass die Grundsicherung als eine Art Kombilohn genutzt werden könnte.

Quelle: Bundesagentur für Arbeit

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