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Rische zur Flexibilisierung des Übergangs von Arbeit in Rente

Archivmeldung vom 09.12.2010

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 09.12.2010 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Fabian Pittich
Logo von Deutsche Rentenversicherung Bund
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Herbert Rische, Präsident der Deutschen Rentenversicherung Bund, befasste sich in seinem Bericht an die heute in Berlin tagende Bundesvertreterversammlung mit der Flexibilisierung des Übergangs vom Erwerbsleben in die Rente. In einer Arbeitswelt, in der von den Beschäftigten immer mehr Flexibilität gefordert werde, sollte auch der Rentenzugang flexibler als bisher geregelt sein, sagte Rische in seinem Bericht. Dies könne dazu beitragen, dass die Anhebung der Altersgrenzen mehr Akzeptanz bei den Betroffenen findet.

Vor allem aber sollte es generell zu den Grundsätzen eines modernen Rentenversicherungsrechts gehören, den beteiligten Akteuren soviel Handlungsspielräume wie möglich zu belassen, betonte Rische. Rische machte deutlich, dass schon das geltende Recht eine Reihe von Regelungen zur Realisierung flexibler Übergänge vom Erwerbsleben in die Rente vorsehe. Dazu gehörten das Vorziehen und Hinausschieben des Rentenbeginns, Zusatzbeiträge zur Vermeidung von Rentenabschlägen und die Möglichkeiten der Teilrente.

Rische sieht darüber hinaus weiteren Handlungsbedarf beim Hinzuverdienst, der neben dem Bezug einer Teilrente zulässig ist. Hier liege eine der Ursachen für die geringe Inanspruchnahme dieser Möglichkeit zur individuellen Gestaltung des Übergang in Rente. Daher bestehe unter den politischen Parteien grundsätzlicher Konsens dahingehend, dass die Hinzuverdienstgrenzen massiv vereinfacht werden müssen. Durch einen vorzeitigen Teilrentenbezug und die damit verbundenen Abschläge dürfe die Rente aber letztlich nicht so niedrig ausfallen, dass sie durch Grundsicherungsleistungen aufgestockt werden müsste. "Die Einräumung von Handlungsoptionen muss in einer Sozialversicherung letztlich dort ihre Grenzen finden, wo ihre Inanspruchnahme zu Belastungen für die Solidargemeinschaft führt", stellte Rische klar.

"Bei der Zahlung von Zusatzbeiträgen kann man über Modifikationen und Veränderungen der heute bestehenden Regelungen nachdenken", führte Rische weiter aus. Würde man den erforderlichen Zusatzbeitrag über einen längeren Zeitraum verteilt "ansammeln", könnte dieses Modell für mehr Versicherte realisierbar und auch interessant werden, sagte Rische abschließend.

Quelle: Deutsche Rentenversicherung Bund

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