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Datenschützer Schaar: Gesetzentwurf zum Arbeitnehmerdatenschutz bringt "insgesamt eine Verschlechterung"

Archivmeldung vom 15.01.2013

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 15.01.2013 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Manuel Schmidt
Peter Schaar Bild: bundestag.de
Peter Schaar Bild: bundestag.de

Peter Schaar, der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, sieht in dem jetzt vorgelegten Gesetzentwurf der schwarz-gelben Koalition zum Arbeitnehmerdatenschutz "insgesamt eine Verschlechterung" - sowohl gegenüber den bestehen Regelungen als auch gegenüber dem ursprünglichen Regierungsentwurf.

"Das ist kein großer Wurf", sagte Schaar der "Welt". So können jetzt etwa die Mitarbeiter in Callcentern abgehört und überwacht werden, ohne dass eine zeitliche Beschränkung angegeben werden muss. Schaar kritisierte zudem, dass die Regelungen zur Auftragsdatenverarbeitung in Drittstaaten gelockert werden sollen. Das habe über den Bereich des Arbeitnehmerdatenschutzes hinaus erhebliche Auswirkungen.

Vorgesehen sei nun, dass Unternehmen und Bundesbehörden personenbezogene Daten außerhalb der Europäischen Union im Auftrag verarbeiten lassen könnten. Und auch die sogenannten Cloud-Dienste, die Speicherkapazitäten zur Auslagerung von Daten zur Verfügung stellen, seien davon betroffen. In dem überarbeiteten Gesetzentwurf sei einfach ein entsprechender Passus eingefügt worden, ohne dass das Pro und Contra dieser weitreichenden Änderung im Parlament gründlich geprüft und diskutiert werden könne, monierte der Datenschützer.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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