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Bundesrechnungshof kritisiert Vermittlungsarbeit der Jobcenter

Archivmeldung vom 18.11.2016

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 18.11.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Gebäude des Bundesrechnungshofes in Bonn, ehemals Postministerium und Auswärtiges Amt
Gebäude des Bundesrechnungshofes in Bonn, ehemals Postministerium und Auswärtiges Amt

Lizenz: Public domain
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Der Bundesrechnungshof hat die Vermittlungsarbeit in den Jobcentern scharf kritisiert. Die Betreuung von Hartz-IV-Beziehern, die an arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen wie Ein-Euro-Jobs oder Weiterbildungsprogrammen teilgenommen haben, sei "noch deutlich verbesserungsbedürftig", heißt es in einem Prüfbericht, aus dem die "Süddeutsche Zeitung" zitiert. Danach sind die Förderprogramme "oft nur zufällig erfolgreich".

Würden die Ergebnisse von arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen nicht berücksichtigt, blieben die "mit hohem finanziellen Aufwand der Jobcenter und großem persönlichen Einsatz der Leistungsberechtigten erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten oft nutzlos". Die Mängel seien "ein wesentlicher Grund dafür, dass arbeitsmarktpolitische Maßnahmen und anschließende Vermittlungsbemühungen wirkungslos bleiben".

Die amtlichen Kontrolleure hatten Ende 2015 fast 500 Fälle in acht rein kommunal oder von der Bundesagentur für Arbeit und einer Kommune geführten Jobcentern unter die Lupe genommen. Das Ergebnis: In 39 Prozent der Fälle wurden die Ergebnisse der Maßnahme nicht dokumentiert und die Datensätze nicht aktualisiert. Die Fachkräfte in den Jobcentern hätten dabei zentrale Vorgaben der BA oder interne Weisungen der Kommunen missachtet.

Kritisch merken die Prüfer dazu an: Werde in den Jobcentern der Wissenszuwachs durch die Maßnahmen ignoriert, könne sich dies "negativ auf die Motivation der Leistungsberechtigten auswirken". Als Beispiel nennt der Bundesrechnungshof eine Frau, die sich zur Kauffrau im Einzelhandel weiterbilden ließ. Die Abschlussprüfung bestand sie mit sehr gut. Trotzdem veränderte das Jobcenter ihr Bewerberprofil nicht.

"Es führte die Leistungsberechtigte weiter als Verkaufshilfe", stellen die Prüfer fest. In dem Bericht wird außerdem kritisiert, dass bei gut jedem dritten Fall der Abschluss einer Fördermaßnahme nicht zum Anlass genommen worden sei, die Strategie für eine Integration in den Arbeitsmarkt anzupassen. So wurde in vielen Fällen vor Programmende nicht mit den Teilnehmern darüber geredet, wie es weitergehen könnte.

Die Mitarbeiter in den Jobcentern sind angehalten, mit den Teilnehmern an solchen Programmen Gespräche zu führen, ihr Bewerberprofil zu ergänzen und eine Strategie für die Jobsuche zu finden. Defizite bei diesem "Absolventenmanagement" hatte die Bundesagentur für Arbeit bereits 2014 in einer internen Untersuchung festgestellt. Gerhard Sell, Professor für Sozialpolitik an der Hochschule Koblenz, sprach laut SZ von "verschwendetem Geld". Dem Bundesrechnungshof zufolge kosten die Maßnahmen pro Teilnehmer im Durchschnitt zwischen fast 700 Euro (Ein-Euro-Job) und knapp 6.000 Euro (Weiterbildung).

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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