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E.ON muss Höchstspannungsnetz verkaufen

Archivmeldung vom 27.11.2008

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 27.11.2008 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Oliver Randak

Anfang des Jahres hatte die EU-Kommission ein Kartellverfahren gegen den Energiekonzern E.ON angestrengt, da sie dem Unternehmen wettbewerbsrechtliche Verstöße zur Last legte.

Der Energieriese E.ON muss sein Höchstspannungsnetz verkaufen. Die EU-Kommission erklärte eine entsprechende Zusage des Konzerns für verpflichtend und beendete damit ihre wettbewerbsrechtlichen Ermittlungen gegen die Elektrizitätssparte von E.ON. Der Energiekonzern hatte auf Druck der Brüsseler Wettbewerbshüter im Februar angeboten, sein Höchstspannungsnetz sowie ein Fünftel seiner Kraftwerkskapazitäten in Deutschland abzustoßen.

"Zum ersten Mal in der Geschichte des europäischen Kartellrechts veräußert ein Unternehmen bedeutende Vermögenswerte, um Wettbewerbsbedenken auszuräumen", erklärte EU-Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes am Mittwoch. E.ON werde damit "nicht länger in der Lage sein, durch die Kontrolle des Netzes seine Stromerzeugungstochter gegenüber anderen Wettbewerbern zu begünstigen".

Kroes äußerte zudem die Hoffnung, dass der Verkauf von Kraftwerkskapazitäten im Umfang von 5.000 Megawatt zu einer Senkung der Strompreise führen werde. Die Wettbewerbskommissarin verdächtigt E.ON nämlich, einen Teil des in seinen Kraftwerken erzeugten Stroms bislang nicht zum Kauf angeboten zu haben, um die Preise in die Höhe zu treiben.

Die Veräußerung der Kraftwerkskapazitäten wie auch des Höchstspannungsnetzes wird unter die Aufsicht eines Treuhänders gestellt, der darauf achten soll, dass dabei keine neuen Wettbewerbsprobleme entstehen. Alle Transaktionen müssen außerdem von der EU-Kommission genehmigt werden.

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