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E.ON will Kraftwerkssparte fusionieren - 9000 Mitarbeiter betroffen

Archivmeldung vom 15.04.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 15.04.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Doris Oppertshäuser
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Der Energiekonzern E.ON will seine angeschlagene Kraftwerkssparte fusionieren. "Wir wollen die konventionelle Stromerzeugung mit den erneuerbaren Energien zusammenlegen. In "Next Generation" werden wir rund 8.000 Mitarbeiter aus den konventionellen Kraftwerken und 1.000 von den Erneuerbaren Energien zusammenfassen", sagte Mike Winkel, Vorstand für Erzeugung und Personal, der in Düsseldorf erscheinenden "Rheinischen Post". Damit solle die Erzeugung effizienter und den Mitarbeitern in Kohle- und Gaskraftwerken eine Perspektive gegeben werden.

Gewinner der Zusammenlegung ist die Stadt Essen: "Die gemeinsame Erzeugungseinheit soll ihren Sitz in Essen haben. Hier wollen wir die Steuerungsaufgaben konzentrieren und hunderte Arbeitsplätze ansiedeln", sagte Winkel weiter. Im Gegenzug werden andere Standorte Stellen abbauen: "Bestimmte Steuerungsaufgaben werden von den Standorten Hannover, Malmö, Coventry und Landshut nach Essen gehen." Betroffenen Mitarbeitern solle ein Wechsel nach Essen angeboten werden.

Zugleich fordert E.ON nun doch Schadenersatz wegen der Abschaltung von Atomkraftwerken nach dem Unglück von Fukushima. "Wir haben durch die Abschaltung der Meiler Unterweser und Isar 1 über mehrere Monate im Jahr 2011 einen Schaden in der Größenordnung von 250 Millionen Euro erlitten. Diesen hat E.ON gegenüber Niedersachsen, Bayern und dem Bundesumweltministerium kürzlich außergerichtlich geltend gemacht", sagte Winkel weiter. Zunächst hatte nur RWE gegen das Moratorium geklagt. E.ON habe 2011 einen Beitrag leisten wollen, um die hitzige Debatte zu versachlichen, erklärte Winkel. Nachdem RWE nun Recht bekommen hat, handelt auch E.ON. "Im Interesse der Aktionäre kann E.ON keine Schäden hinnehmen, die durch rechtswidrige Anordnungen entstanden sind."

Quelle: Rheinische Post (ots)

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