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Thyssenkrupp-Fusionsabsage: Wettbewerbsexperten bezweifeln Begründung

Archivmeldung vom 11.05.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 11.05.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
ThyssenKrupp Hauptquartier 2013
ThyssenKrupp Hauptquartier 2013

Foto: Tuxyso
Lizenz: CC-BY-SA-3.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Der frühere Präsident der Monopolkommission, der Bonner Wettbewerbsrechtler Daniel Zimmer, hat Zweifel an der Begründung des Vorstandsvorsitzenden von Thyssenkrupp, Guido Kerkhoff, geäußert, der eine erwartete Untersagung der EU-Kommission als Grund für die Absage der Stahlfusion mit dem indischen Stahlkonzern Tata Steel genannt hatte.

Gleichzeitig hatte das Unternehmen am Freitag den Abbau von 6.000 Stellen angekündigt. "Von außen ist nicht leicht zu beurteilen, ob die Forderungen der Europäischen Kommission nach weitergehenden Veräußerungen von Betrieben oder Betriebsteilen an unabhängige Wettbewerber der wahre Grund für das Scheitern der Fusion ist - oder ob der Widerstand der Kommission ein willkommener Anlass dafür ist, eine zuletzt aus anderen Gründen als problematisch erkannte Umstrukturierung abzusagen", sagte Zimmer der "Welt am Sonntag". Ähnlich sieht es Maxim Kleine, Partner der auf deutsches und europäisches Kartellrecht spezialisierten Kanzlei Norton Rose Fulbright.

"Zumindest mittelbar macht Thyssenkrupp der EU-Kommission einen Vorwurf hinsichtlich der Auflagen. Ob dieser berechtigt ist oder nicht, lässt sich für Außenstehende naturgemäß schwer beurteilen", sagte Kleine. Zimmer untermauerte seine Vermutung mit der Beobachtung, dass in jüngster Zeit deutlich geworden sei, dass der vom Thyssenkrupp-Vorstand angestrebte Konzernumbau ausgesprochen teuer würde. "Das hat sich auch in einem beständig sinkenden Aktienkurs gezeigt. Korrespondierend dazu ist der Kurs heute nach Absage der Fusion drastisch gestiegen", so der Wettbewerbsexperte. Die "mangelnde Bereitschaft des Thyssenkrupp-Managements, den auf das Wettbewerbsrecht gestützten weitergehenden Forderungen der Europäischen Kommission nach Veräußerungen nachzukommen", könne also auch "einen Grund darin haben, dass die geplante Umstrukturierung aus Kostengründen zuletzt nicht mehr so vorteilhaft erschien wie noch vor einigen Monaten", so Zimmer weiter. Tatsächlich reagierte die Börse erleichtert. Die Thyssenkrupp-Aktie machte am Tag der Absage der Stahlfusion einen kräftigen Kurssprung von über 25 Prozent.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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