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Fluggastrechteportal verklagt Ryanair wegen Streiks

Archivmeldung vom 15.08.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 15.08.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: berlin-pics / pixelio.de
Bild: berlin-pics / pixelio.de

Das deutsche Fluggastrechteportal Flightright hat am Dienstag vor dem Landgericht Frankfurt am Main Klage gegen die irische Billigfluggesellschaft Ryanair eingereicht. Anlass sind die Streiks des deutschen Ryanair-Personals vergangene Woche. "Wir kämpfen dafür, dass Fluggäste zu ihrem Recht kommen und sich nicht von Ryanairs einseitigen Rechtsansichten entmutigen lassen", sagte Flightright-Rechtsexperte Oskar de Felice dem "Handelsblatt".

De Felice weiter: "Denn für uns ist ganz klar: Ryanair hat durch jahrelanges Lohndumping und Salamitaktik bei Gesprächen mit den Gewerkschaften einen solchen Streik heraufbeschworen." Der Streik sei "die logische Konsequenz von Ryanairs fragwürdiger Personalpolitik". Ryanair hatte zuletzt erklärt, seine Passagiere nicht für Flugausfälle und -verspätungen infolge des aktuellen Streiks zu entschädigen. Alle betroffenen Kunden seien rechtzeitig umgebucht worden oder hätten den Preis des Flugtickets zurückerhalten. Darüber hinaus werde man aber wegen der "außergewöhnlichen Umstände" keine Entschädigungen zahlen, teilte Europas größte Billigairline kürzlich mit. Flightrigt kritisierte die Haltung der Airline als nicht nachvollziehbar, weswegen der Klageweg beschritten worden sei. Nach Ansicht des Fluggastrechteportals beruft sich Ryanair auf eine "nicht mehr haltbare Rechtsprechung".

Für den Flightright-Rechtsexperten de Felice bestehen "keine Zweifel", dass Ryanair verpflichtet sei, seinen Kunden Entschädigungen für den Flugausfall zu zahlen. Dass die Airline das ablehnt sei "verbraucherunfreundlich und gängige Praxis bei Ryanair". "So sollen möglichst viele Passagiere mit den gesetzlich vorgeschriebenen Umbuchungen und Ticketpreiserstattungen abgespeist und vorsorglich davon abgehalten werden, die ihnen zustehenden Entschädigungsansprüche einzufordern", erklärte de Felice.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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