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Flughafengesellschaft - Anzeige wegen "unrichtiger Darstellung" der Finanzlage

Archivmeldung vom 13.07.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 13.07.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: berlin-pics  / pixelio.de
Bild: berlin-pics / pixelio.de

Die Staatsanwaltschaft Cottbus prüft derzeit das Vorliegen eines Anfangsverdachts wegen "Unrichtiger Darstellung nach § 331 Handelsgesetzbuch" im Zusammenhang mit dem Finanzgebaren der Flughafengesellschaft Berlin Brandenburg (FBB).

Dabei geht es um die unrichtige Darstellung der finanziellen Verhältnisse eines Unternehmens unter anderem durch Mitglieder der Geschäftsführung oder des Aufsichtsrats. Das bestätigte ein Sprecher der Cottbusser Ermittlungsbehörde der Redaktion rbb24 Recherche auf Anfrage. Bei der "unrichtigen Darstellung" handelt es sich nach Auskunft des Sprechers um ein sogenanntes Offizialdelikt, das bei Bekanntwerden von konkreten Momenten eines Anfangsverdachtes von Amts wegen zu verfolgen ist.

Zuvor war eine Anzeige wegen eines möglichen Bilanzierungsverstoßes bei der Staatsanwaltschaft Berlin eingegangen. Dabei ging es um die von der FBB veröffentlichen Berichte zu den finanziellen und wirtschaftlichen Verhältnissen der Gesellschaft.

Wegen des Sitzes der FBB wurde die Anzeige zuständigkeitshalber an die Staatsanwaltschaft Cottbus weitergeleitet. Der rbb hatte am 28.4. über eine Studie berichtet, wonach dem BER auch nach Eröffnung ein Finanzdesaster droht.

Quelle: Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb) (ots)

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