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Europäischer Gerichtshof stärkt Rechte von Aktionären

Archivmeldung vom 28.06.2012

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 28.06.2012 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Manuel Schmidt
Bild: Gerd Altmann  / pixelio.de
Bild: Gerd Altmann / pixelio.de

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in einem aktuellen Urteil die Rechte von Aktionären gestärkt. Nach Ansicht der zuständigen Richter haben Anleger ein Recht darauf von den Konzernen bestmöglich informiert zu werden. So müssten Unternehmen zum Beispiel wichtige Personalentscheidungen bereits in der Vorbereitungsphase bekannt machen, anstatt erst nach getroffener Entscheidung.

Für die Aktienkurse relevante Informationen müssten deshalb in der Praxis nun weitaus früher mit einer sogenannten Ad-Hoc-Mitteilung öffentlich gemacht werden. Mit dem Urteil wird ein jahrelanger Rechtsstreit um den Abgang des ehemaligen Daimler-Chefs Jürgen Schrempp beigelegt. Bereits im Jahr 2005 hatte ein Aktionär Klage eingereicht, da er sich nicht ausreichend über Schrempps Abgang informiert gefühlt hatte.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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