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Schweiz beschränkt Arbeitsmarkt für alle EU-Bürger

Archivmeldung vom 24.04.2013

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 24.04.2013 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Manuel Schmidt
Bild: Thommy Weiss / pixelio.de
Bild: Thommy Weiss / pixelio.de

Erwerbstätige aus der EU haben in den nächsten 12 Monaten nur noch beschränkt Zugang zum Schweizer Arbeitsmarkt. Das entschied der schweizerische Bundesrat am Mittwoch. Dazu wird die sogenannte "Ventilklausel", die im Personenfreizügigkeitsabkommen mit der Europäischen Union vereinbart worden war, anders als bisher für Zuwanderer aus allen EU-Ländern aktiviert.

Damit wird die Zahl der EU-Bürger, beispielsweise aus Deutschland, die in die Schweiz einwandern und dort arbeiten dürfen, nicht gestoppt, sondern begrenzt, wenn bis Ende Mai ein bestimmter Schwellenwert erreicht wird. Danach sieht es laut aktueller Prognosen aus, sagte Justizministerin Simonetta Sommaruga am Mittwoch in Bern. Für die neuen EU-8-Staaten wird es maximal 2.180 sogenannte "B-Bewilligungen" innerhalb eines Jahres geben, für die alten EU-17-Staaten, darunter ist auch Deutschland, maximal 53.700 und damit für rund 3.000 Personen weniger als bisher.

"Der Bundesrat bekräftigt seine Haltung, dass es politische Maßnahmen braucht, um die unerwünschten Folgen der Zuwanderung aufzufangen", sagte die Justizministerin weiter. Zusätzliche flankierende Maßnahmen seien nötig. Die Entscheidung sei "kein unfreundlicher Akt gegenüber der EU". Die Regierung in Bern stehe weiterhin "voll und ganz hinter der Personenfreizügigkeit", so die Ministerin. Wegen der Wirtschaftskrise hatten in den vergangenen Monaten immer mehr arbeitssuchende Europäer Kurs auf die Schweiz genommen.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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