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Große Unterschiede zwischen tariflichen Azubi-Vergütungen

Archivmeldung vom 29.01.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 29.01.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Lohntüte: Löhne sind Kosten. Löhne sind Einnahmen. Einnahmen werden zur Ausgaben. Und Ausgaben werden wieder zu Einnahmen. Ein Kreislauf.
Lohntüte: Löhne sind Kosten. Löhne sind Einnahmen. Einnahmen werden zur Ausgaben. Und Ausgaben werden wieder zu Einnahmen. Ein Kreislauf.

Bild: Siegfried Fries / pixelio.de

Die Unterschiede zwischen den tariflichen Ausbildungsvergütungen in Deutschland sind je nach Beruf enorm. Das geht aus einer Auswertung des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) hervor, über welche die "Süddeutsche Zeitung" berichtet.

In Westdeutschland verdienten demnach im vergangenen Jahr angehende Zimmerer mit 1.263 Euro im Monat am meisten, im Osten waren es mit 1.089 Euro zukünftige Bankkauffrauen und -männer. Den niedrigsten tarifvertraglich festgeschriebenen Azubilohn hätten dagegen im Westen mit 607 Euro angehende Schornsteinfeger bekommen, gefolgt von Friseurinnen mit 625 Euro, heißt es in der Auswertung weiter.

Im Osten seien letztere Schlusslicht: Die tarifliche Ausbildungsvergütung habe bei nur 413 Euro im Monat gelegen, gefolgt von Floristinnen mit 572 Euro. Insgesamt aber seien im Westen nicht einmal ein Viertel der Lehrlinge auf höchstens 800 Euro im Monat gekommen, im Osten sei es ein Drittel gewesen. Mehr als 1.000 Euro hätten dagegen im Westen 40 Prozent verdient, im Osten 35 Prozent, heißt es in der BIBB-Auswertung, über welche die "Süddeutsche Zeitung" berichtet. Seit Anfang des Jahres gilt in Deutschland eine Mindestausbildungsvergütung von anfangs 515 Euro im ersten Lehrjahr. Tarifverträge haben aber Vorrang, auch wenn sie darunterliegen.

Quelle: dts Nachrichtenagentur


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