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Arbeitsminister Guntram Schneider: „Wir lassen niemanden im Stich

Archivmeldung vom 05.01.2011

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 05.01.2011 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Manuel Schmidt
Guntram Schneider Bild: spd.de
Guntram Schneider Bild: spd.de

Das Land Nordrhein-Westfalen fördert seit Januar 2011 wieder Arbeitslosenberatungsstellen und Arbeitslosenzentren. Insgesamt 145 Einrichtungen haben jetzt eine Förderzusage erhalten. „Wir korrigieren damit einen schweren Fehler der Vorgängerregierung. Diese hatte aus kurzsichtigen Sparüberlegungen heraus gerade diejenigen im Regen stehen lassen, die eine Unterstützung besonders nötig haben, nämlich die Langzeitarbeitslosen. Denn gerade sie brauchen eine umfassende, unabhängige Beratung und Hilfe, um im Arbeitsleben wieder Fuß fassen können“, sagte Arbeitsminister Guntram Schneider heute (5. Januar 2011) in Düsseldorf.

Damit werde ein wichtiges Ziel aus dem Koalitionsvertrag in die Tat umgesetzt, so Schneider weiter. Für die Arbeitslosenzentren und -beratungsstellen stehen jährlich rund fünf Millionen Euro aus Landesmitteln sowie aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds zur Verfügung.
Arbeitslosenberatungsstellen informieren über Qualifizierungs- und Beschäftigungsmöglichkeiten, beraten zu wirtschaftlichen und psychosozialen Problemen und bieten Hilfestellung bei rechtlichen Fragen an. Sie eröffnen Wege zu weiteren Hilfeangeboten und stellen die dafür notwendigen Kontakte her. Arbeitslosenzentren bieten mit ihrem niedrigschwelligen Angebot vor allem soziale Kontakte und öffnen Türen zu weiterführenden Beratungsangeboten.

Die Beratungsstellen und Zentren wenden sich insbesondere an langzeitarbeitslose Menschen, die Arbeitslosengeld II („Hartz IV“) beziehen. Darüber hinaus sind sie offen für Bezieher von Arbeitslosengeld I, für ältere Erwerbslose, von Arbeitslosigkeit bedrohte Menschen, Berufsrückkehrende und sogenannte „Aufstocker“ (Bezieher aufstockender Leistungen nach dem SGB II).

Grundsätzlich wird jetzt in jeder kreisfreien Stadt und jedem Kreis mindestens eine Arbeitslosenberatungsstelle und ein Arbeitslosenzentrum gefördert werden. Die Einstellung der Landesförderung durch die Vorgängerregierung im Jahr 2008 hatte dazu geführt, dass in vielen Kommunen die Beratungsangebote eingeschränkt oder ganz eingestellt wurden.

Bis Jahresende sind Förderanträge für 72 Arbeitslosenberatungsstellen und 73 Arbeitslosenzentren bewilligt worden.

Quelle: Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAIS NRW)

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