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Deutscher Verband Flüssiggas: Versorgungssicherheit mit Flüssiggas

Archivmeldung vom 01.04.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 01.04.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Doris Oppertshäuser
3 Kammer Spezial-Jumbo-TKW mit insgesamt 58 m³ Fassungsvermögen
3 Kammer Spezial-Jumbo-TKW mit insgesamt 58 m³ Fassungsvermögen

Foto: Meppen
Lizenz: CC-BY-SA-3.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

"Flüssiggas-Kunden wären von Lieferunterbrechungen oder einer Kappung der Gaszufuhr aus Russland nicht betroffen". Mit diesen Worten nahm Andreas Stücke, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Verbandes Flüssiggas, zur laufenden Debatte über die Zuverlässigkeit von Erdgaslieferungen aus Russland Stellung. Die Versorgung mit Flüssiggas sei vollkommen unabhängig von der Erdgas-Pipelineversorgung.

Ein Teil des Bedarfs werde in den heimischen Raffinerien gewonnen. Deutschland beziehe sein Flüssiggas aber auch aus der Nordsee, wo Norwegen einer der Hauptlieferanten sei. Auch aus den Niederlanden und Belgien kämen erhebliche Einfuhren über Schiene und Straße nach Deutschland. Die Flüssiggas-Industrie verfüge über Importterminals an der Elbmündung und am Rhein, was eine weitere Flexibilität garantiere. Russland spiele daher für die Versorgung keine Rolle. Jeder Kunde habe mit seinem eigenen Vorrat im Flüssiggas-Tank einen sicheren Speicher, der jederzeit wieder aufgefüllt werden könne.

Stücke betonte darüber hinaus die niedrigen Kosten für den Kauf und die Installation einer Flüssiggas-Heizung. Im Vergleich zu den Kosten bei Öl, Pellets oder Wärmepumpen (10.000 bis 30.000 Euro) schone die Investition in eine Flüssiggas-Heizung (bis zu 5.000 Euro) das Konto des Hauseigentümers beträchtlich. Auch bei den laufenden Betriebskosten sei die Flüssiggas-Heizung jederzeit wettbewerbsfähig. Zudem leiste Flüssiggas einen wertvollen Beitrag zur Luftreinhaltung. Andreas Stücke: "Da Flüssiggas besonders schadstoffarm verbrennt, muss sich der Eigentümer einer Flüssiggas-Heizung um harte Feinstaubauflagen seiner Kommune nicht kümmern."

Quelle: Deutscher Verband Flüssiggas e. V. (ots)

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