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Umweltbundesamt verhängt zwölf Millionen Strafe gegen Tesla wegen Batterie-Rücknahme

Archivmeldung vom 02.11.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 02.11.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Anja Schmitt
Das T im Logo von Tesla soll einen Sektor des Querschnitts eines Elektromotors darstellen
Das T im Logo von Tesla soll einen Sektor des Querschnitts eines Elektromotors darstellen

Foto: FlickreviewR
Lizenz: CC BY 2.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Der US-Elektroautobauer Tesla soll in Deutschland ein Bußgeld von mehr als zwölf Millionen Euro zahlen. Das Umweltbundesamt wirft dem Unternehmen vor, sich nicht an gesetzliche Verpflichtungen zur Batterierücknahme gehalten zu haben. Dies schreibt das russische online Magazin "Sputnik".

Weiter heißt es hierzu auf deren deutschen Webseite: "„Das deutsche Umweltbundesamt (UBA) hat gegen unsere Tochtergesellschaft in Deutschland einen Bußgeldbescheid über zwölf Millionen Euro erlassen“, heißt es laut „Welt am Sonntag“ in dem Bericht über das dritte Quartal des Geschäftsjahres, den Tesla bei der US-Börsenaufsicht SEC eingereicht hat.

Demnach hat sich Tesla nicht an Gesetze gehalten, welche die Rücknahmeverpflichtungen von Batterieprodukten betreffen. Bei den Vorwürfen gehe es hautpsächlich um „administrative Verpflichtungen“, hieß in dem Bericht. Tesla nehme weiterhin Batteriepacks aus seinen Fahrzeugen zurück. Das Unternehmen soll gegen den Bescheid Widerspruch eingelegt haben. „Obwohl wir den Ausgang des Verfahrens inklusive der endgültigen Höhe der Strafe nicht absehen können, haben wir Widerspruch eingelegt, und es ist nicht zu erwarten, dass es unser Geschäft wesentlich negativ beeinträchtigen wird“, so der Wortlaut.

Hintergrund ist offenbar das deutsche Batteriegesetz, welches vorschreibt, dass Hersteller von E-Autos die von ihnen verkauften Batterien zurücknehmen oder einen Entsorgungspartner benennen müssen. Dagegen soll Tesla verstoßen haben. Das Unternehmen war nicht für eine Stellungnahme zu erreichen. Das Umweltbundesamt teilte mit, dass man sich zu laufenden Verfahren nicht äußern dürfe.

Nicht nur die Rücknahme der E-Auto-Akkus, wenn diese ausgedient haben und recycelt werden sollen, stellt sich hier als schwierig dar. Vor allem die Frage, was aus den komplexen Energiespeichern im Falle eines Schadens wird, ist nach wie vor ungeklärt. So müssen sich die Besitzter von Elektroautos an spezielle, für die komplexen Entsorgungsverfahren zertifizierte Fachbetriebe wenden – doch von denen gibt es derzeit wenig."

Quelle: Sputnik (Deutschland)

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