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Bundesregierung verschärft Strafrecht für Bank- und Versicherungsmanager

Archivmeldung vom 05.02.2013

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 05.02.2013 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Thommy Weiss / pixelio.de
Bild: Thommy Weiss / pixelio.de

Die Bundesregierung zieht Konsequenzen aus der schleppenden strafrechtlichen Aufarbeitung der Finanzmarktkrise: Bislang sind kaum Manager zur Verantwortung gezogen worden, die durch die Verletzung ihrer Sorgfaltspflichten die Stabilität des Finanzsystems gefährdeten. Das soll sich ändern. "Pflichtverletzungen der Geschäftsleiter im Risikomanagement werden strafrechtlich geahndet, wenn in der Folge das Institut in seinem Bestand oder die Erfüllbarkeit der Versicherungsverträge gefährdet ist", heißt es laut dem "Handelsblatt" in dem Gesetzesentwurf zur Abschirmung von Risiken und zur Planung und Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten.

Mittwoch soll der vom Bundesfinanzministerium (BMF) vorgelegte Entwurf vom Kabinett verabschiedet werden. Bei Pflichtverletzungen sind Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren vorgesehen oder Geldstrafen von bis zu knapp elf Millionen Euro. Trotz dieser Sanktionsmöglichkeiten sieht das BMF die Freiheit der unternehmerischen Entscheidung nicht eingeschränkt. "Die Strafbarkeit für Pflichtverstöße im Risikomanagement greift nur, sofern sich eine tatsächliche Unternehmenskrise realisiert, wobei der Täter vorsätzlich oder fahrlässig handeln muss", heißt es in dem Entwurf.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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