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RENTADOMO-Fonds: Die Postbank muss entschädigen

Archivmeldung vom 03.09.2011

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 03.09.2011 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Jochen Resch aus Berlin Bild: Resch Rechtsanwälte
Jochen Resch aus Berlin Bild: Resch Rechtsanwälte

Leidet die Postbank an Amnesie? Nach einem Bombardement von mehreren Urteilen der Landgerichte Berlin und Hannover sowie des Oberlandesgerichts Celle und des Kammergerichts Berlin im Jahre 2009 zeigte die die Postbank im vergangenen Jahr ein Einsehen über die Aussichtslosigkeit der eigenen Rechtsposition und nahm sogar eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof zurück. Damit waren alle Urteile rechtskräftig. Die Postbank musste die aussteigewilligen Anleger entschädigen und die Fondsanteile zurückzahlen, die diese von der Dritten Grundbesitz KG RENTADAMO Fondsverwaltung GmbH & Co. mit Sitz in Rangsdorf gekauft hatten.

Die einstige Tochter der Postbank, die BHW, hatte die Fondsbeteiligungen der rund 1.000 Anleger für Wohnungen in Marquardt, im Seepark Rangsdorf, in Berlin Pankow und Berlin Wartenberg sowie drei Gewerbeeinheiten in Berlin Friedrichshain finanziert. Das Fondsvolumen beträgt 35 Millionen Euro.

Der Skandal bestand darin, dass die BHW offenbar schon im Jahre 2000, also als der Fonds aufgelegt und verkauft wurde, gewusst haben soll, dass es bei dem Fonds Mindermieteinnahmen von 1 Million Euro geben werde. Rechtsanwalt Jochen Resch von der Berliner Anlegerschutzkanzlei Resch Rechtsanwälte konnte das beweisen und gewann einen Prozess nach dem anderen.

Bank klärte die Anleger nicht auf

Resch sagte dem Finanznachrichtendienst GoMoPa.net: "In zahlreichen Verfahren konnte nachgewiesen werden, dass die BHW Bank ab Mitte April 2000 konkrete Kenntnis von ausbleibenden Mieteinnahmen und einer allgemein schlechten wirtschaftlichen Prognose des Fonds hatte. Hierüber hätte die BHW Bank die Anleger vor Abschluss des Darlehensvertrages aufklären müssen. Da diese Aufklärung unterblieben ist, konnten die Anleger Schadensersatzansprüche wegen einer vorvertraglichen Aufklärungspflichtverletzung und eine vollständige Rückabwicklung der Beteiligung durchsetzen.

In diesem Komplex haben wir damit für Hunderte geschädigter Anleger den Durchbruch geschafft. In mühsamer Kleinarbeit haben wir das institutionalisierte Zusammenwirken von Bank und Initiator beweisen können."

Und nun geschah das Wunder:

Als jetzt weitere Anleger des Dritten RENTADOMO-Fonds aus dem gleichen Grunde ihr Geld zurückverlangten, fing die Postbank das mürbe machende Spiel durch die Gerichtsinstanzen von vorne an. Wohl in der Hoffnung, dass die Anleger so klamm geworden sind, dass sie sich einen Prozess nicht leisten können. Und in dem vollen Wissen, dass die Bank über die miese Entwicklungsprognose des Fonds von vornherein Bescheid wusste, aber leider ihre Kreditkunden dumm sterben ließ. Doch das Spiel der Postbank ging nicht auf.

Denn, was sollte sich an der bereits zu Dutzenden bewiesenen Tatsache über die verletzte Aufklärungspflicht der Postbank als Rechtsnachfolgerin der BHW geändert haben? Natürlich nichts. Und so kam es, dass die Postbank sich schon wieder beim Oberlandesgericht Celle eine blutige Nase holte und nun die nächsten in die Irre geführten Anleger selbstverständlich auch entschädigen muss.

Die BHW Bank hatte einen Wissensvorsprung vor den Anlegern

Jochen Resch wies auch diesmal wieder das Kreditinstitut in die Schranken. Resch sagte gegenüber GoMoPa.net. "Bereits in der Vergangenheit hatte das OLG Celle rechtskräftig festgestellt, dass die BHW Bank einen Wissensvorsprung über wesentliche, negative Faktoren des Fonds hatte. Deshalb hafte die Postbank den Anlegern auf Schadensersatz und Rückabwicklung der Verträge. Das Landgericht Hannover hat den Klagen der geschädigten Anleger stattgegeben und die Postbank zu Schadensersatz und zur Rückabwicklung verurteilt.

Hiergegen hatte die Postbank Berufung eingelegt. Das Oberlandesgericht Celle hat mit Beschluss vom 25. August 2011 die Berufung der Postbank in dem RENTADOMO-Fall mangels Aussicht auf Erfolg zurückgewiesen. Und bestätigt dabei insbesondere, dass Ansprüche der Anleger nicht verjährt sind. Die Entscheidungen sind rechtskräftig."

GoMoPa.net: Was heißt das nun für andere Anleger, die ebenfalls mit der RENTADOMO-Wohnung oder RENTADOMO-gewerbeeinheit baden gegangen sind oder noch baden gehen?

Resch: "Anleger der Dritten Grundbesitz KG RENTADOMO, die ihre Anteile nach April 2000 erworben und über die BHW Bank finanziert haben, können daher grundsätzlich weiterhin erfolgversprechend Ansprüche auf Schadensersatz geltend machen. In diesem Zusammenhang weisen wir darauf hin, dass Ansprüche von Anlegern jedoch jedenfalls zum 31. Dezember 2011 verjähren. Betroffene Anleger sollten daher ihre Ansprüche umgehend prüfen lassen."

GoMoPa.net: Herr Resch, wir danken für diese Informationen.

Weitere interessante Informationen lesen registrierte GoMoPa-Mitglieder hier.

Quelle: Goldman Morgenstern & Partners Llc (GoMoPa) / Siegfried Siewert

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