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Thomas-Cook-Pleite: Bund registriert 57.000 Entschädigungs-Anträge

Archivmeldung vom 15.07.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 15.07.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Thomas Cook Insolvenz (Symbolbild)
Thomas Cook Insolvenz (Symbolbild)

Bild: Unbekannt / Eigenes Werk

Zehntausende Kunden des insolventen Reiseanbieters Thomas Cook haben bisher eine Ausgleichszahlung der Bundesregierung für geplatzte Reisen beantragt. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion hervor, über die das "Handelsblatt" berichtet.

Laut dem Dokument haben sich - Stand 30. Juni 2020 – fast 57.000 betroffene Pauschalreisende auf dem am 6. Mai 2020 freigeschalteten "Thomas Cook-Bundportal" registriert und für eine Ausgleichszahlung angemeldet. "Die ersten Anmeldungen werden aktuell abschließend geprüft, so dass die ersten Auszahlungen unmittelbar bevorstehen", heißt es in der Regierungsantwort.

Die bisher angemeldeten Entschädigungsforderungen belaufen sich nach Angaben des Bundesverbraucherministeriums auf etwa 76 Millionen Euro. Insgesamt geht die Bundesregierung von rund 200.000 betroffenen Pauschalreisebuchungen aus, für die eine Anmeldung über das Portal erfolgen könne. Die Regierung rechnet mit einem maximalen Forderungsvolumen von 225,25 Millionen Euro. Die Regierung strebt an, den Verlust für die Bundesrepublik einzugrenzen. Dazu erfolge die Ausgleichszahlung gegen Abtretung der Ansprüche der Pauschalreisenden gegenüber Dritten, insbesondere den Reiseveranstaltern und der Zurich-Versicherung. "Die Bundesre gierung wird diese Ansprüche konzentriert geltend machen, um die Einstandssumme zu reduzieren."

Der FDP-Politiker Roman Müller-Böhm lobte, dass es nur knapp ein Jahr gebraucht habe, um das Portal ins Leben zu rufen. "Für die Verbraucher ist das ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung, der lange überfällig war, um endlich an ihr Geld zu kommen", sagte der Bundestagsabgeordnete dem "Handelsblatt". Zugleich warf Müller-Böhm der Bundesregierung vor, über Jahre die Haftungsregeln für Versicherer beim Zahlungsausfall eines Pauschalreise-Anbieters nicht an die Zeit des 21. Jahrhunderts angepasst zu haben. "Dieses Nichtstun und Augen vor der Wirklichkeit der Reisebranche verschließen, geht jetzt zu Lasten des Steuerzahlers."

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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