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Mehr Geld für 70000 Betriebsrentner von Thyssen-Krupp

Archivmeldung vom 04.09.2015

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 04.09.2015 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Thyssen-Krupp
Thyssen-Krupp

Nach monatelangem Streit um die Höhe der Betriebsrenten lenkt der Essener Industriekonzern Thyssen-Krupp ein. Das Unternehmen will mehr als 70000 Betriebsrentnern Nachzahlungen zukommen lassen. "Es ist gut für alle Beteiligten, dass wir jetzt Klarheit haben", sagte Personalvorstand Oliver Burkhard der in Essen erscheinenden Westdeutschen Allgemeinen Zeitung (WAZ).

Thyssen-Krupp hatte in den vergangenen Jahren einer Vielzahl von Betriebsrentnern - unter anderem in der wichtigen Stahlsparte - mit Verweis auf die angespannte wirtschaftliche Situation eine Anhebung der Zahlungen verweigert. Dagegen sind mehrere ehemalige Beschäftigte mit Erfolg juristisch vorgegangen. Auch vor dem Bundesarbeitsgericht musste Thyssen-Krupp Niederlagen einstecken. Nun zieht das Unternehmen Konsequenzen. "Für Thyssen-Krupp steht an erster Stelle, ein verlässlicher Partner für unsere aktive Belegschaft und unsere Betriebsrentner zu sein", sagte Burkhard. "Deshalb akzeptieren wird die vorliegende Rechtsprechung und setzen diese um." Für mögliche Nachzahlungen oder höhere Betriebsrenten hatte Thyssen-Krupp kürzlich bereits einen niedrigen dreistelligen Millionenbetrag in der Bilanz zurückgelegt.

Mit ersten Nachzahlungen sei im November und Anfang Dezember zu rechnen, hieß es bei Thyssen-Krupp. Die IG Metall in NRW bestätigte die Einigung mit dem Unternehmen. Der Duisburger Rechtsanwalt Harald Mende, der zahlreiche ehemalige Thyssen-Krupp-Mitarbeiter vertritt, sprach von einem Erfolg für die Betriebsrentner. Seine Mandanten könnten mit Nachzahlungen zwischen 300 und bis zu 4000 Euro rechnen. Thyssen-Krupp werde sich aktiv an alle betroffenen Rentner wenden, betonte Burkhard. Dabei werde man aus "Gründen der Fairness" auch Nachzahlungen an Betriebsrentner leisten, die keinen Widerspruch eingelegt oder geklagt hatten. Bislang konnten lediglich Betriebsrentner, die vor Gericht gezogen sind, auf Nachzahlungen hoffen. Arbeitgeber mit Betriebsrentenzusagen sind dazu verpflichtet, regelmäßig zu überprüfen, ob und in welcher Höhe sie die Renten anpassen müssen, um die Inflation auszugleichen. Wenn eine Firma in schwieriger Lage ist, dürfen die Erhöhungen ausgesetzt werden. 2012 und 2013 haben viele Thyssen-Krupp-Unternehmen auf eine Erhöhung der Renten verzichtet.

Quelle: Westdeutsche Allgemeine Zeitung (ots)

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