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Gleichbehandlung der Prokon-Anleger in Gefahr

Archivmeldung vom 20.06.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 20.06.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
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Über das Insolvenzverfahren um den Windkraftkonzern Prokon herrscht Streit: Wie das Wall Street Journal Deutschland berichtet, haben Betroffene mehrere Beschwerden gegen die Eröffnung des Verfahrens eingereicht. Der Insolvenzbeschluss des Amtsgerichts Itzehoe von Anfang Mai sei deshalb bislang nicht rechtskräftig, bestätigte ein Gerichtssprecher der deutschen Internet-Ausgabe des Wall Street Journals.

Dem Bericht zufolge drohen juristische Auseinandersetzungen vor allem um die Frage, ob einzelne Geldgeber in der Insolvenz glimpflicher davon kommen als die Masse der Anleger. Unter Berufung auf mehrere im Auftrag des Prokon-Insolvenzverwalters Dietmar Penzlin erstellte Gutachten schreibt das Wall Street Journal Deutschland, Anleger könnten sich womöglich einen Vorteil im Insolvenzverfahren verschaffen, wenn sie die Prokon-Genussrechte per Brief, Internet oder Telefon gezeichnet haben. Die Rechtsgutachten legten nahe, dass diese Anleger das Geschäft noch immer widerrufen könnten, weil Prokon sie nicht ausreichend über ihr Widerrufsrecht informiert habe.

Inhaber von Prokon-Genussrechten sollten das Widerrufsrecht deshalb nun "genau im Blick behalten", zitiert das Wall Street Journal Deutschland etwa einen Sprecher der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz.

Link zum Artikel: http://www.wsj.de/article/SB10001424052702304911804579636234227093184.html

Quelle: Wall Street Journal Deutschland

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