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Wertpapierhandelsbank FXdirekt ist pleite - die Bank schuldet ihren Kunden über 17 Millionen Euro

Archivmeldung vom 05.01.2013

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 05.01.2013 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Deutscher Verbraucherschutzring e.V. (DVS)
Deutscher Verbraucherschutzring e.V. (DVS)

Die Finanzaufsicht BaFin hat die Wertpapierhandelsbank FXdirekt (Oberhausen) geschlossen. Die insolvente Bank schuldet ihren Kunden offensichtlich rund 17 Millionen Euro. Nachdem Konkurrenzunternehmen die Jagd auf die FXdirekt-Kunden eröffnet haben, rät der Deutsche Verbraucherschutzring e. V. (DVS) zur Vorsicht.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat im Dezember die Oberhausener Wertpapierhandelsbank FXdirekt faktisch geschlossen. Das insolvente Institut, das zu den kleinen Geldhäusern zählt, schulde seinen Kunden 17,2 Millionen Euro. Die Kunden können keine Währungsspekulationen mehr tätigen und auch kein Geld von ihren Konten abziehen.

Als Wertpapierhandelsbank gehört die FXdirekt der Entschädigungseinrichtung für Wertpapierhandelsunternehmen (EdW) an. Wenn die BaFin den Entschädigungsfall feststellt, bekommen FXdirekt-Kunden eine entsprechende Entschädigung. "Diese beläuft sich auf 90 Prozent der Verbindlichkeiten aus den jeweiligen Wertpapiergeschäften", sagt Jana Vollmann, Geschäftsführerin des DVS. "Allerdings ist diese Entschädigung auf maximal 20.000 Euro begrenzt und es sind auch nicht alle Wertpapiergeschäfte abgesichert." Ein Mindestverlust von 10 Prozent bleibt in jedem Fall. Noch ärgerlicher wird es für Kunden, die erheblich mehr Geld oder in aussereuropäische Währungen investiert haben. Die EdW zahlt Entschädigungen nur dann, wenn die Konten auf Euro oder andere europäische Währungen lauten. Wessen Währungskonto beispielsweise in Dollar oder Yen lautet, geht leer aus.

Bei Unklarheiten den Fachmann fragen

Die rund 3.200 betroffenen Kunden aus dem In- und Ausland warten nun auf die Feststellung des Entschädigungsfalles durch die BaFin. Die EdW muss dann die Gläubiger über den Entschädigungsfall unterrichten. Ob Anleger den verbleibenden Verlust von 10 Prozent ihres Kapitals durch die vermeintliche 90-Prozent-Entschädigung durch die EdW geltend machen können, kann nicht pauschal beantwortet werden. Jana Vollmann: "Natürlich können Anleger versuchen, den angesprochenen Verlust von 10 Prozent und den Zinsverlust beim Insolvenzverwalter der FXdirekt anzumelden. Dazu sollte man sich aber unbedingt sachkundige Hilfe bei einem auf das Kapitalanlagerecht spezialisierten Anwalt einholen. Auch für das korrekte Ausfüllen der Schadensmeldung gegenüber der EdW schadet fachkundige Hilfe nicht."

Die Köder der Konkurrenten

Die Jagd auf die FXdirekt-Kunden ist eröffnet, verschiedene Konkurrenten locken die Währungsspekulanten. Besonders schnell sei die Hamburger Varengold Bank FX gewesen. Sie locke, so die Wirtschaftswoche, Kunden damit, dass sie bei ihr offenbar handeln könnten, ohne selbst Geld einzuzahlen. Ein Handelslimit in Höhe der Ansprüche gegen die EdW wird den Kunden zugesagt, wenn sie diese Ansprüche an Varengold abtreten. Die DVS-Geschäftsführerin mahnt zur Vorsicht: "Mir stellt sich natürlich die Frage, wie man ein Handelslimit einräumen kann, wenn die Ansprüche der Kunden gegenüber der EdW noch gar nicht festgestellt sind. Wer also jetzt mit Geld spekuliert, das er später vielleicht gar nicht bekommt, geht ein hohes Risiko ein." Die EdW hat schliesslich auch im Entschädigungsverfahren "Phoenix" erst auf Druck von gerichtlichen Entscheidungen die volle Entschädigung geleistet.

Arbeitsgemeinschaft "FXdirekt" gegründet

Der Deutsche Verbraucherschutzring e.V. (Erfurt) hat für die Anleger eine Arbeitsgemeinschaft "FXdirekt" gegründet. Geschädigte Anleger können sich der DVS-Arbeitsgemeinschaft anschliessen. Die Aufnahme in diese DVS-Arbeitsgemeinschaft kostet lediglich eine einmalige Aufnahmegebühr in Höhe von 59,50 Euro (inkl. MwSt.). Die Mitglieder einer DVS-Arbeitsgruppe erhalten eine professionelle Einschätzung (Erstbewertung) ihres Falles bzw. ihrer Unterlagen durch einen DVS-Vertrauensanwalt.

Quelle: Deutscher Verbraucherschutzring e.V. (DVS) (News4Press)

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