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KKH: Einstellung des Ermittlungsverfahrens im Ratiopharm-Verfahren völlig unverständlich

Archivmeldung vom 23.12.2005

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 23.12.2005 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Die Staatsanwaltschaft Ulm hat die Ermittlungen gegen den Pharmakonzern Ratiopharm sowie beteiligte Ärzte und Apotheker wegen des Vorwurfs des Betrugs, der Untreue und der Bestechlichkeit nach nur wenigen Wochen überraschend eingestellt. Die Kaufmännische Krankenkasse - KKH ist über diese Entscheidung entsetzt.

"Wenn Ärzte zu ihrem eigenen wirtschaftlichen Vorteil teurere Medikamente als notwendig verordnen, darf das nicht ohne Sanktionen bleiben", so KKH-Vorstandsvorsitzender Ingo Kailuweit. Die bisherigen Regelungen in den Berufsordnungen erwiesen sich offenbar als stumpfes Schwert. "Wenn Ärzte und Apotheken Bestechungsgelder und Geschenke als Gegenleistung für teure Medikamente erhalten, muss das eindeutig unter Strafe gestellt werden", unterstrich Kailuweit. Im Rahmen der nächsten Gesundheitsreform müsse ein entsprechender Straftatbestand in das Strafgesetzbuch aufgenommen werden, so die Forderung der KKH.

Außerdem müssen die Strafverfolgungsbehörden bei ihren Ermittlungen im Ratiopharm-Skandal alle Informationsquellen ausschöpfen. Die KKH erklärt sich bereit, die Staatsanwaltschaften dabei mit einer zielgerichteten Überprüfung der Abrechnungsdaten zu unterstützen.

Quelle: Pressemitteilung KKH - Die Kaufmännische

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