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Flutschäden: Allianz lehnt Pflichtversicherung ab

Archivmeldung vom 01.07.2013

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 01.07.2013 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Manuel Schmidt
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Die Pläne einiger Ministerpräsidenten, nach der Flutkatastrophe eine Pflichtversicherung für Elementarschäden einzuführen, stoßen bei Deutschland größtem Versicherer auf Widerstand: Die Allianz will das Ansinnen nicht unterstützen. "Unserer Meinung nach setzt eine Pflichtversicherung falsche Signale, denn sie unterstützt falsche Besiedlungspolitik in vom Hochwasser gefährdeten Gebieten", sagte Jens Lison, Vorstand der Allianz Versicherungs-AG, der "Leipziger Volkszeitung".

Sie führe dazu, dass sich die Betroffenen nicht mehr mit Schutzmaßnahmen vor Hochwasser beschäftigen. Lison, der im Vorstand für das Privatkundengeschäft zuständig ist, sieht zudem verfassungsrechtliche Bedenken. "Ein Pflichtversicherungsschutz ist nur dem Drittschutz vorbehalten wie beispielsweise die Kfz-Haftpflichtversicherung, nicht aber dem Eigenschutz für persönliche Sachschäden", sagte er.

Die Allianz fordert stattdessen die Kommunen auf, tätig zu werden. Sie müssten ihre Bauplanung in den Flutgebieten den Hochwasserereignissen anpassen, sagte Lison: "Unserer Meinung nach sollte Bauland nicht länger in der kritischen Zone vier ausgewiesen werden."

Sachsens Ministerpräsident Stanislaw Tillich, hatte zuletzt mit seinen Amtskollegen aus Thüringen, Christine Lieberknecht, und Hessen, Volker Bouffier (alle CDU), eine Pflichtversicherung gefordert. Das Modell sieht im Kern vor, dass alle Haus- und Wohnungsbesitzer eine Elementarschadensversicherung abschließen müssen.

Bundesbedienstete Flutopfer bekommen bis zu 10.000 Euro Vorschuss

Bundesbedienstete erhalten als Flutopfer bis zu 10.000 Euro Vorschuss pro Haushalt. Das geht aus einem Rundschreiben des Bundesinnenministeriums an Bundes- und Landesbehörden vom 18. Juni hervor, das "Bild am Sonntag" vorliegt. Die Sonderzahlung wird zusätzlich zu den Hilfen von Bund und Ländern geleistet. Die Tilgung der Darlehen wird auf bis zu fünf Jahre gestreckt.

Auf Anfrage von "Bild am Sonntag" bestätigte das Bundesinnenministerium die Sonderregelung. "Einen solchen Vorschuss haben wir auch schon nach dem Hochwasser im Jahre 2002 gewährt", sagte ein Sprecher. In den acht diesmal von der Flut betroffenen Bundesländern arbeiten mehr als 200.000 Bundesbedienstete.

Als Soforthilfe erhalten Flutopfer ansonsten meist nur ein paar Hundert Euro Zuschuss pro Person. Am Freitag hatte der Bundestag einen Hilfsfonds mit acht Milliarden Euro beschlossen, mit dem auch Schäden der Privathaushalte ersetzt werden sollen. Bis das Geld an die Opfer des Hochwassers ausgezahlt werden kann, werden noch Wochen vergehen.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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