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VW kannte umstrittenes Indiengeschäft

Archivmeldung vom 19.12.2005

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 19.12.2005 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Leitende Manager des Volkswagen-Konzerns waren schon seit Januar 2005 über die umstrittenen Geschäfte des früheren Personalvorstands Helmuth Schuster mit der Regierung des indischen Bundesstaates Andhra Pradesh und die Zahlung von zwei Millionen Euro indischer Steuergelder an eine nicht vom Konzern betriebene Firma informiert, ohne dagegen vorzugehen.

Das belegt der Schriftverkehr zwischen Konzernjuristen und Schusters indischem Geschäftspartner Jagadeesh Raja, der dem "Tagesspiegel am Sonntag" vorliegt. Demnach hatte die VW-Führung bereits seit dem 19. Januar 2005 Kenntnis von der Überweisung von 116 Millionen indischen Rupien durch eine regierungseigene Investmentagentur auf das Konto einer Firma namens "Vashishta Wahan", die Schuster gegenüber der Regierung von Andhra Pradesh als Projektgesellschaft für ein künftiges VW-Werk benannt hatte. Finanzberater Raja, der auf Bitte Schusters die Geschäftsführung innehatte, sandte im Februar auf dessen Anweisung rund die Hälfte dieser Summe auf das Düsseldorfer Konto einer Schweizer Tarnfirma. Von dort soll nach Ermittlungen des Landeskriminalamtes Niedersachsen das Geld zum Teil auf ein Schweizer Privatkonto Schusters und an die ebenfalls verstrickte Firma EE Trading in Dubai gegangen sein. Nach Aufdeckung der Affäre hatte die Konzerführung erklärt, Schuster sei vom Vorstand nicht autorisiert gewesen und habe "seinen Handlungsrahmen überschritten". Raja, den indische Behörden der Komplizenschaft beschuldigen, wirft der VW-Führung dagegen vor, sie habe Schuster fahrlässig freie Hand gelassen. Der Konzern solle seine Mitschuld eingestehen und Raja entlasten, forderte sein Anwalt. Die Volkswagen AG erklärte auf Anfrage, sie habe von "den fraglichen Schreiben" Schusters an die Regierung in Andhra Pradesh "erst im Rahmen der Aufklärung der Affäre Kenntnis erlangt". Folglich hätten "zum gegebenen Zeitpunkt auch keine Maßnahmen eingeleitet werden können, um Herrn Dr. Schuster an seinem Tun zu hindern."

Quelle: Pressemitteilung Der Tagesspiegel

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