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Anwälte bekommen höhere Honorare

Archivmeldung vom 22.03.2013

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 22.03.2013 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Manuel Schmidt
Bild: Michael Staudinger / pixelio.de
Bild: Michael Staudinger / pixelio.de

Der Weg für eine Erhöhung der Anwaltshonorare ist frei: Auf die Erhöhung haben sich Bund und Länder jetzt geeinigt, berichtet die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" in ihrer Samstagausgabe. Im Gegenzug werden die Gerichtsgebühren stärker angehoben, als der Bundestag dies ursprünglich geplant hatte. Die Einigung kam auf einem Geheimtreffen im Bundesjustizministerium zustande, bei dem Ressortchefs und Staatssekretäre aus den Bundesländern parteiübergreifend an einem Strang zogen, heißt es in dem Zeitungsbericht.

Bürger müssen damit künftig mehr für einen Anwalt und auch für die Arbeit der Justiz bezahlen. Unerwartet wurde zugleich die Anhebung der Anwaltsgebühren noch einmal leicht aufgestockt: Die Advokaten bekommen nun zusätzlich einen Ausgleich dafür, dass ihr Honorar in bestimmten Fällen durch eine neue Staffelung gesunken wäre. Zuletzt waren die Anwaltsgebühren im Jahr 2004 hochgesetzt worden. Über das Gesamtvolumen der jetzigen Anhebung gibt es unterschiedliche Berechnungen. Es dürfte bei mindestens 12 Prozent liegen.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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