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EU will Finanztransaktionen "breit" besteuern

Archivmeldung vom 28.09.2011

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 28.09.2011 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Thorben Wengert  / pixelio.de
Bild: Thorben Wengert / pixelio.de

Die EU will weltweit alle Finanztransaktionen besteuern, an denen Europäer beteiligt sind. Auch Geschäfte an "Handelsplätzen außerhalb der EU" sollten in diesem Fall steuerlich erfasst werden, heißt es im Richtlinienentwurf zur EU-Finanztransaktionssteuer, der dem "Handelsblatt" vorliegt. "Drittstaaten-Banken" ohne Sitz in der EU müssten die Abgabe ebenfalls abführen, wenn sie Geschäfte im Auftrag europäischer Kunden tätigen.

EU-Kommissionspräsident José Manuel Barroso will die neue Steuer am Dienstag im Europaparlament offiziell ankündigen und 2014 einführen - eine Weltpremiere. Denn es handelt sich um den ersten Versuch überhaupt, auf breiter Basis Umsätze an den Finanzmärkten zu besteuern.

Hintergrund sind die kostspieligen Rettungsaktionen der EU-Staaten für ihre Banken in der Finanzkrise. Der Finanzsektor müsse einen "fairen und substanziellen Anteil an den Kosten der Krise" übernehmen, heißt es im Gesetzentwurf des zuständigen EU-Kommissars Algirdas Semeta. Ein weiterer Grund für die geplante Einführung der Steuer sind die anhaltenden Turbulenzen an den Finanzmärkten. Die Steuer könne dazu beitragen, "die Funktionsweise der Finanzmärkte zu verbessern", heißt es in dem Entwurf. An den Märkten gebe es "Aktivitäten, die sozial und gesellschaftlich nicht lohnend sind". Beispiele dafür seien "komplex strukturierte Finanzprodukte" und der "automatisierte Hochfrequenz-Handel".

Die Bemessungsgrundlage für die neue Steuer solle sehr "breit" ausfallen, heißt es weiter. Fast alle Transaktionen mit allen Produkten sollen steuerpflichtig werden. Als Beispiele nennt der Entwurf "Geldmarktinstrumente" sowie "Anteile an alternativen Investmentfonds". Neben den Transaktionen an Börsen und anderen regulierten Märkten sollten auch bilaterale, sogenannte "Over-the-Counter" Geschäfte (OTC) steuerpflichtig werden.

Den Steuersatz will die EU sehr niedrig ansetzen, um den Anreiz zur Steuerflucht in Grenzen zu halten. Im Gespräch war zuletzt ein Satz von 0,1 Prozent auf Umsätze von Aktien und Anleihen sowie 0,01 Prozent auf Umsätze von Derivaten. Die Einnahmen aus der Finanztransaktionssteuer schätzt die EU-Kommission auf 30 bis 50 Milliarden Euro, sofern die Abgabe in allen 27 EU-Staaten eingeführt werden sollte. Verbraucher will die EU möglichst nicht belasten. Deshalb bleibt der private Zahlungsverkehr von der Besteuerung ausgenommen.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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