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Bayer einigt sich im Glyphosat-Verfahren mit US-Klägern

Archivmeldung vom 04.02.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 04.02.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Anja Schmitt
Bayer
Bayer

Lizenz: Public domain
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Im Streit über sein glyphosathaltiges Herbizid Roundup hat sich Bayer mit den Klägeranwälten in den USA auf die Handhabung und Beilegung künftiger Klagen wegen möglicher Krebsrisiken durch das Mittel geeinigt. Das teilte der Konzern am Mittwoch mit, wie das russische online Magazin „SNA News“ meldet.

Weiter heißt es diesbezüglich auf deren deutschen Webseite: "Der Kompromiss beinhaltet unter anderem die Zusage von bis zu zwei Milliarden Dollar, für die Bayer bereits im vergangenen Jahr Rückstellungen gebildet hatte. Mit dem Geld soll ein Fonds aufgelegt werden, aus dem in Frage kommende künftige Kläger zunächst in den kommenden vier Jahren Kompensationszahlungen erhalten sollen.

Wenn der zuständige US-Bundesrichter Vince Chhabria dem Kompromiss zustimmt, wäre Bayer einen großen Schritt weiter auf dem Weg zur Beilegung der meisten Rechtsstreitigkeiten, die Bayer sich mit der Übernahme des Roundup-Herstellers Monsanto im Jahr 2018 aufgehalst hatte.

Das gesamte Vergleichspaket würde Bayer dann rund 11,6 Milliarden Dollar kosten, die bis zu 9,6 Milliarden Dollar für bestehende Klagen eingeschlossen.

Nach Informationen des Portals ist das Krebsrisiko durch Glyphosat umstritten. Die US-Umweltbehörde EPA und die Europäische Chemikalienagentur stuften den Unkrautvernichter als nicht krebserregend ein. Die Krebsforschungsagentur IARC dagegen bewertete das Mittel als „wahrscheinlich krebserregend“.

Im Juni hatte Chhabria ein fertiges Vergleichspaket zurückgewiesen, unter anderem, weil Bayer die Einrichtung eines unabhängigen Wissenschaftsgremiums zum Umgang mit künftigen Glyphosat-Klagen vorgeschlagen hatte. Auch der neue Kompromiss sieht ein wissenschaftliches Beratergremium vor, aber seine Erkenntnisse sollen rechtlich nicht bindend sein."

Quelle: SNA News (Deutschland)

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