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Unfallversicherung will von Kirche Meldung der Missbrauchsfälle

Archivmeldung vom 06.05.2022

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 06.05.2022 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Kindesmissbrauch in der Kirche hat eine lange Tradition (Symbolbild)
Kindesmissbrauch in der Kirche hat eine lange Tradition (Symbolbild)

Bild: Unbekannt / Eigenes Werk

Einer der größten Unfallversicherer in Deutschland hat die Kirchen aufgefordert, ihr Fälle von sexuellem Missbrauch zu melden. "Zeit-Online" berichtet über ein Schreiben der Berufsgenossenschaft VBG vom 25. April an die katholische sowie an die evangelische Kirche.

Sexualisierte Gewalt, die an Ehrenamtlichen wie Ministranten oder Leitern von Jugendgruppen verübt wurde, sollten die Deutsche Bischofskonferenz und die Evangelische Kirche in Deutschland der VBG melden, fordert deren Geschäftsführung sie in den Briefen auf. "Auch Fälle sexuellen Missbrauchs können Versicherungsfälle sein und daher besteht eine Anzeigepflicht gegenüber der VBG", heißt es im Brief an den katholischen Bischof Georg Bätzing, den Vorsitzenden der Bischofskonferenz. Bekannte und bekanntwerdende Fälle sollten deshalb "schnellstmöglich gemeldet werden".

Für Betroffene, die von Priestern sexuell missbraucht wurden, während sie in der Kirche ein Ehrenamt ausübten, könnte dieser Schritt sehr konkrete Hilfe bedeuten. "Wenn ein Ministrant bei der Arbeit missbraucht wird, ist das ein Arbeitsunfall", sagte ein VBG-Sprecher "Zeit-Online". In Betracht kommt die Finanzierung von Therapien, aber auch eine Verletztenrente. Weder der Sprecher der Bischofskonferenz noch der EKD-Sprecher beantworteten die Frage, ob die Kirchen es versäumt hätten, die Versicherungsfälle zu melden. Zu dem Brief teilte die EKD-Pressestelle in Hannover "Zeit-Online" mit: "Die EKD steht diesbezüglich mit der VBG in Kontakt." Es sei gut, dass es neben den kirchlichen Unterstützungs- und Anerkennungsleistungen auch den Schutz der Unfallversicherung gebe. Der Bischofskonferenzsprecher bestätigte, der Brief sei vor wenigen Tagen eingegangen. "Er wird einer sorgfältigen Prüfung unterzogen, die noch andauert." Die Versicherung ruft Betroffene nun auf, sich selbst bei ihr zu melden.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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