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DIHK will Mindestlohn erst ab 25 Jahren

Archivmeldung vom 01.04.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 01.04.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Eric Schweitzer Bild: ALBA Group - „CC-by-sa 3.0“ - wikipedia.org
Eric Schweitzer Bild: ALBA Group - „CC-by-sa 3.0“ - wikipedia.org

Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) hat an die Bundesregierung appelliert, Jugendliche bis 25 Jahre vom Mindestlohn auszunehmen. Verfassungsrechtliche Bedenken gegen eine Anhebung der Altersgrenze weist die Kammerorganisation zurück. "Wir müssen gemeinsam verhindern, dass Jugendliche einer Ausbildung mit Perspektive einen kurzfristig besser dotierten Mindestlohnjob annehmen", sagte DIHK-Präsident Eric Schweitzer der "Welt". "Ich rate der Bundesregierung dringend, über ihren Schatten zu springen und eine entsprechende Ausnahmeregelung im Gesetzentwurf zu verankern."

Bislang sind in dem Gesetzentwurf von Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD), der am Mittwoch im Kabinett beraten werden soll, lediglich Jugendliche bis 18 Jahre ohne Berufsabschluss vom Mindestlohn ausgenommen. Gegen eine höhere Altersgrenze werden auch verfassungsrechtliche Bedenken vorgebracht. Der DIHK hält diese Bedenken für unbegründet und verweist auf ein entsprechendes Gutachten des renommierten Bonner Arbeitsrechtlers Gregor Thüsing.

In dem für den DIHK erstellten Gutachten kommt Thüsing zu dem Schluss, dass es zulässig sei, junge Arbeitnehmer vom Mindestlohn auszunehmen. Der Staat habe ein legitimes Interesse daran, Anreize zur Ausbildung zu setzen. Zur Wahrung der Verhältnismäßigkeit dürften aber nur die Arbeitnehmer ohne Ausbildung ausgeschlossen werden, "die typischerweise vor der Wahl stehen, ein Arbeitsangebot anzunehmen oder eine Ausbildungsstelle anzunehmen". Dabei müsse sich der Gesetzgeber in erster Linie am typischen Alter von Auszubildenden orientieren. Die Altersgrenze von 18 Jahren sei deshalb ungeeignet. "Verfassungsrechtlich richtiger ist es, auf einen Zeitraum zwischen 23 und 25 Jahren abzustellen", heißt es in dem Gutachten. Denn auch noch mit 25 Jahren befänden sich viele junge Erwachsene in der Ausbildung oder stünden kurz davor.

"Das juristische Gutachten kommt eindeutig zu dem Schluss, dass Jugendliche bis 25 Jahre ohne abgeschlossene Berufsausbildung vom Mindestlohn ausgenommen werden können", stellte DIHK-Präsident Schweitzer fest. "Wer auf einen gesetzlichen Mindestlohn ohne Ausnahmen pocht, kann sich also nicht länger hinter dem Scheinargument der Verfassungswidrigkeit verstecken." Das Dogma "Bloß keine Ausnahme" gehe hier zu Lasten der jungen Leute. Das Ziel formuliere ja sogar bereits der Referentenentwurf. "Nur die Grenze von 18 Jahren ist von der Realität leider weit entfernt", erklärte Schweitzer. In den letzten Jahren sei der Anteil junger Erwachsener ohne Berufsabschluss erfreulicherweise deutlich gesunken - auch weil junge Menschen zwischen 20 und 25 noch eine Ausbildung begonnen hätten. Die Politik trage nun die Verantwortung dafür, dass sich dieser Trend nicht umkehre, mahnte Schweitzer.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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