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Hessens Finanzverwaltung für Legalisierung von steuergetriebenen Aktiendeals

Archivmeldung vom 24.11.2016

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 24.11.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: melle-regi / pixelio.de
Bild: melle-regi / pixelio.de

Nach dem Bundesfinanzministerium hat sich nun auch die hessische Finanzverwaltung dafür ausgesprochen, umstrittene steuergetriebene Aktiendeals von Banken weitgehend zu legalisieren. Das berichtet das "Handelsblatt". Mit der Legalisierung solcher Cum-Cum-Geschäfte gehen dem Fiskus jährlich dreistellige Millionenbeträge verloren. Nur in "Ausnahmefällen" würde man die Anrechnung der Kapitalertragsteuer versagen, teilte das hessische Finanzministerium mit.

Der Vorstoß Hessens überrascht der Zeitung zufolge umso mehr, als dass es zuletzt eine heftige Kontroverse um ein wenige Tage vorher verteiltes Schreiben aus dem Bundesfinanzministerium (BMF) gab. Dass Hessen nun Nägel mit Köpfen macht, empört NRW-Finanzminister Norbert Walter-Borjans (SPD).

"Das hessische Vorgehen entlarvt die Nacht-und-Nebel-Aktion, mit der das BMF sein Schreiben vor der von NRW beantragten Beratung an die Länder geschickt hat, als skrupellose Kumpanei mit den Banken", sagte der Minister. Walter-Borjans will Cum-Cum nun in der kommenden Woche auf der Länderfinanzministerkonferenz zu einem großen Thema machen.

Rückendeckung bekommt er aus Berlin. "Wenn offene Steuerverfahren abgeschlossen werden sollen, ohne genau zu überprüfen, ob Nachzahlungen gefordert werden müssen, wäre das ein Skandal", sagte Carsten Schneider, SPD-Fraktionsvize im Bundestag.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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