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Regierung erklärt immer weniger Branchentarifverträge für allgemeinverbindlich

Archivmeldung vom 05.04.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 05.04.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Lohntüte
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Bild: Siegfried Fries / pixelio.de

Die Zahl der Branchentarifverträge, die von der Bundesregierung für allgemeinverbindlich erklärt wurden und damit auch für tarifungebundene Unternehmen gelten, ist in den vergangenen Jahren drastisch gesunken. Das geht aus der Antwort des Bundesarbeitsministeriums auf eine kleine Anfrage der Linken zurück, die der Düsseldorfer "Rheinischen Post" vorliegt.

Demnach nahmen die so genannten Allgemeinverbindlichkeits-Erklärungen (AVE) des Arbeitsministeriums von 113 Branchentarifverträgen im Jahr 2000 auf nur noch 25 im Jahr 2018 ab. Damit gingen die AVE innerhalb von 20 Jahren um etwa 80 Prozent zurück. 2017 arbeiteten der Antwort zufolge nur noch 55 Prozent aller Beschäftigten in tarifgebundenen Betrieben. Bei den Betrieben liegt die Tarifbindung sogar nur noch bei 27 Prozent.

"Immer mehr Unternehmen begehen Tarifflucht und entziehen sich so ihrer sozialen Verantwortung", sagte Pascal Meiser, gewerkschaftspolitischer Sprecher der Linken im Bundestag. Das Tarifautonomiestärkungsgesetz von 2014 habe sich als "Rohrkrepierer" erwiesen. Es brauche daher eine wirksame Reform und ein Tariftreuegesetz auf Bundesebene. Bundesarbeitsminister Heil müsse gesetzliche Maßnahmen gegen die anhaltende Tarifflucht auf den Weg bringen. Die Linke will dem Bundestag an diesem Freitag dazu einen Gesetzentwurf vorlegen.

Quelle: Rheinische Post (ots)

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