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EZB will Reform der Sparkassen-Institutssicherung

Archivmeldung vom 10.03.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 10.03.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Schriftzug der Sparkasse
Schriftzug der Sparkasse

Bild: (CC BY-SA 2.0) by  opposition24.de

Die bei der Europäischen Zentralbank (EZB) angesiedelte Bankenaufsicht hat die Sparkassen in einem Brief aufgefordert, die Strukturen und die Steuerung der Institutssicherung bis Ende 2022 zu reformieren. Das berichtet das "Handelsblatt" unter Berufung auf mehrere mit dem Thema vertraute Personen.

Die Sparkassen könnten auf diesen Brief antworten, im Anschluss werde die EZB ihre Vorstellungen dann gegebenenfalls konkretisieren. Die EZB wollte sich dazu nicht äußern. Ein Sprecher des Deutschen Sparkassen- und Giroverbands (DSGV) erklärte, die Prüfung nationaler Sicherungssysteme gehöre zu den Aufgaben der Aufsicht. "Über die Ergebnisse befinden wir uns mit der EZB im laufenden Austausch."

Die Institutssicherung regelt, dass sich Sparkassen, Landesbanken und Landesbausparkassen in Notsituationen zur Hilfe eilen und bedrohte Institute gemeinsam retten. Sie besteht aus 13 verschiedenen Haftungstöpfen, die miteinander verknüpft sind. Beim DSGV gebe es Sympathien für eine Vereinfachung der Regeln, sagten mehrere mit den Gesprächen vertraute Personen. Einige Regionalverbände der Sparkassen hätten jedoch Vorbehalte. Sie fürchten, dass sie bei Stützungsfällen künftiger weniger Mitspracherechte haben. Viele Sparkassen-Insider halten es für denkbar, dass Regionalverbände ohne Landesbank-Beteiligung im Rahmen des Umbaus eine stärkere Risikoabschirmung fordern werden – oder dass sie die Verbindungen zwischen den 13 verschiedenen Haftungstöpfen ganz oder teilweise kappen wollen.

Quelle: dts Nachrichtenagentur


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