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VW Skandal: Verbraucherschutzanwälte schließen sich gegen VW zum "Fachkreis Abgasskandal" zusammen

Archivmeldung vom 15.03.2016

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 15.03.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
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Im VW Abgasskandal führende Rechtsanwaltskanzleien haben sich am 10.03.2016 zu dem "Fachkreis Abgasskandal" zusammen gefunden. Die angeschlossenen Anwaltskanzleien Dr. Lehnen & Sinnig, KMP - KLAMERT MAHR& Partner Rechtsanwälte, Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Götz Rechtsanwälte, Jordan Fuhr Meyer Rechtsanwälte Fachanwälte Steuerberater, Kanzlei Daniel Raimer, Mingers & Kreuzer, Rechtsanwaltskanzlei Schmidt, Wietbrok Rechtsanwälte beraten und vertreten mehr als 20.000 Geschädigte des VW Abgasskandals. Durch den Verbund hochspezialisierter Kanzleien wird die Fachkompetenz und Erfahrung gebündelt.

Am Donnerstag trat das Gremium erstmals zusammen. Nach über 5-stündiger Beratung und Besprechung aller in Frage kommender juristischer Gesichtspunkte, kam der Fachkreis Abgasskandal am Donnerstag zu dem eindeutigen Ergebnis, dass der Anspruch auf Rückgabe betroffener Fahrzeuge durch die Geschädigten Aussicht auf Erfolg hat. Gleiches gilt für Ansprüche auf Neulieferung und Schadensersatz/Minderung. Die bestehenden Erfolgsaussichten wurden außerdem von unabhängigen Schiedsgutachtern bestätigt. ES werden deshalb hunderte Klagen gegen VW, Audi, Skoda, Seat und die Händler auf den Weg gebracht.

Die Rückabwicklung kann nach der Rechtsprechung des BGH bereits dann verlangt werden, wenn auch nach einer Nachbesserung noch ein Minderwert des Fahrzeugs verbleibt. Gerade das ist nach Auffassung des Fachkreises der Fall. Die betroffenen Fahrzeuge unterliegen voraussichtlich auch nach dem Softwareupdate einer dauerhaften Wertminderung, einem sogenannten merkantilen Minderwert, ähnlich wie bei einem Unfallwagen. Dies berichten eine Vielzahl geschädigter VW, Audi, Seat, Skoda Kunden, aber auch der VMF - Verband der markenunabhängigen Fuhrparkmanagementgesellschaften e.V. Käufer werden wegen der vorhandenen Unsicherheiten für ein von der Manipulation betroffenes Fahrzeug kaum den gleichen Preis wie für ein vergleichbares, nicht manipuliertes Fahrzeug bezahlen. Der Wertverlust dürfte aufgrund der neuesten Enthüllung noch höher geworden sein. Danach soll VW, wie die Medien berichten, die Manipulations-Software Anfang 2015 noch einmal angepasst haben, weil die bis dahin verwendete Software zu häufig im Normalbetrieb in den gesetzeskonformen Umweltmodus schaltete. Der Wirtschaftsminister Niedersachsens bestätigte dies laut Pressemitteilungen. Dies habe zu einer starken Verrußung der Abgasrückführungsbauteile, als auch des Dieselpartikelfilters geführt. Da die Lebensdauer des Dieselpartikelfilters vom Umfang der Verrußung abhängt, ist mit einem früheren Ausfall zu rechnen. Der Ersatz eines Dieselpartikelfilters kostet bis zu 3000 EUR, die Rußentfernung an den sonstigen Bauteilen bis zu 1.000 EUR. Auch die nunmehr im Rahmen des Rückrufs aufzuspielende Software wird nach eigenen Angaben von VW mit einer Erhöhung der Rußpartikelbildung einhergehen. Hinzu kommt die bereits beim VW Amarok von der Zeitschrift Auto Motor und Sport festgestellte Erhöhung des Kraftstoffverbrauchs. All diese Risiken sind wertbestimmend und beeinflussen den Wert des Fahrzeuges nachteilig. Am Bestehen einer dauerhaften Wertminderung des Fahrzeugs dürfte daher nach Auffassung des Fachkreises Abgasskandal kein ernsthafter Zweifel bestehen.

Die Unsicherheit der Folgen der Manipulation und der neuen, im Dauertest unerprobten Software können, ähnlich wie bei einem Unfallwagen, zu einer dauerhaften Wertminderung und damit zum Bestehen des Rechts auf Rückabwicklung führen. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs vom 23.11.2004, VI ZR 357/03 würde auch eine tatsächlich perfekte Nachbesserung nichts am Recht auf Rückabwicklung ändern, "weil bei einem großen Teil des Publikums, vor allem wegen des Verdachts verborgen gebliebener Schäden, eine den Preis beeinflussende Abneigung gegen den Erwerb unfallbeschädigter Kraftfahrzeuge besteht."

Neben dem Wertverlust und der Unzumutbarkeit der Nachbesserung, gibt es aber noch eine Vielzahl weiterer rechtlicher Aspekte, die für das Recht auf Rückabwicklung sprechen.

Der Fachkreis Abgasskandal rät daher allen betroffenen Kunden umgehend zur Rückabwicklung des Kaufvertrages bzw. dazu, einen mangelfreien, vertragsgemäßen Neuwagen zu verlangen. Keinesfalls sollte die neue Software vorbehaltlos akzeptiert werden, da ansonsten der Verlust aller Ansprüche droht. Gerade hierzu drängt VW die Kunden aber.

Quelle: Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (ots)

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