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SED-Diktatur: Jahn fordert leichtere Entschädigung für politische Häftlinge

Archivmeldung vom 11.11.2013

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 11.11.2013 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Manuel Schmidt
Roland Jahn, 2012
Roland Jahn, 2012

Foto: Scott-Hendryk Dillan
Lizenz: CC-BY-SA-3.0-de
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Der Bundesbeauftragte für die Stasi-Unterlagen, Roland Jahn, fordert, die Entschädigung politischer Häftlinge aus DDR-Zeiten zu erleichtern und die Beweislast umzukehren. "Es darf nicht sein, dass die Opfer der SED-Diktatur, die krank aus dem Gefängnis gekommen sind, nachweisen müssen, warum sie in welcher Zelle krank wurden", sagte er der "Berliner Zeitung" (Online-Ausgabe). "Hier ist der Staat gefragt, wenn er Zweifel hat, die Überprüfung vorzunehmen."

Derzeit müssen die Opfer beweisen, dass physische oder psychische Schäden aus der Haft herrühren. Auch der Vorsitzende der Union der Opferverbände Kommunistischer Gewaltherrschaft (UOKG), Rainer Wagner, übte Kritik an diesem Zustand. "Bei Gesundheitsschäden von ehemaligen Häftlingen ist es immer noch sehr, sehr schwer, den ursächlichen Zusammenhang zu beweisen", erklärte er. "Das gilt vor allem für psychische Schäden. Viele sind nach der Untersuchung retraumatisiert und kriegen ihren Antrag trotzdem nicht durch."

Wagner fügte hinzu: "Unsere Forderung lautet Beweislastumkehr, so, dass praktisch bewiesen werden muss, dass die Krankheit nicht aus der Haft kommt." Der UOKG-Vorsitzende monierte überdies, dass es bei der Opferentschädigung keinen Inflationsausgleich gebe und noch eine Menge Opfer überhaupt nichts bekämen. Dazu zählten unter anderem die Zwangsausgesiedelten. "Wir wollen von der neuen Regierung eine Überarbeitung des Unrechtsbereinigungsgesetzes und die Erhaltung der Stelle des Bundesbeauftragten für die Stasi-Unterlagen über 2019 hinaus, weil immer noch die Notwendigkeit besteht."

Zuvor hatte die Bundesstiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur beklagt, dass es die geltenden Regeln für die Diktaturopfer schwer bis unmöglich machten, für das erlittene Unrecht eine angemessene Entschädigung zu erhalten. Oftmals zögen sich die damit verbundenen Antragsprozeduren über viele Jahre hin. Von den bisher eingereichten Anträgen sei auch 24 Jahre nach dem Mauerfall mit rund 25 Prozent nur rund jeder vierte positiv beschieden worden.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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