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Thomas Cook - Drei Fragen das Justizministerium der BRD

Archivmeldung vom 20.12.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 20.12.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Gerd Altmann/Shapes:AllSilhouettes.com / pixelio.de
Bild: Gerd Altmann/Shapes:AllSilhouettes.com / pixelio.de

Die Insolvenzversicherung des dt. Reiseveranstalters Thomas Cook reicht gerade mal für eine Ersatzleistung von 17,5 Prozent aus. Das liegt daran, dass Deutschland die Versicherungssumme mit 110 Mio Euro gedeckelt hat. Das ist EU-rechtswidrig und daher greift die Staatshaftung.

Die deutsche Regierung hat beschlossen, Pauschalreisende - ohne Anerkennung einer Rechtspflicht - zu 100% entschädigen zu wollen. Das Wie blieb dabei offen. "Der Verbraucherschutzverein hat die renommierte Rechtsanwaltskanzlei Kälberer & Tittel in Berlin beauftragt, in Musterprozessen die Staatshaftung feststellen zu lassen," sagt Peter Kolba, Obmann des Verbraucherschutzvereines (VSV). "Die Klagen liegen in der Schublade und werden eingebracht, wenn die dt. Regierung nicht bis 6.1.2020 Klarheit über folgende Fragen schafft: Wie wird entschädigt? Wann wird entschädigt? Werden auch ausländische Reisende, die in Deutschland gebucht haben, entschädigt?"

Rechtsanwalt Tittel hat diese Fragen für den VSV an die Verbraucherministerin gestellt. Kommen keine klaren Antworten, werden die Klagen eingebracht. Der VSV bietet geschädigten Reisenden einen kostenlosen Newsletter. Den kann man auf www.verbraucherschutzverein.at/Info-Thomas-Cook bestellen.

Quelle: Verbraucherschutzverein (ots)

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